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Zuletzt aktualisiert: 09.10.2012 um 16:09 UhrKommentare

Gastwirt wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein Gastwirt aus Salzburg ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg nicht rechtskräftig wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Der 38-jährige Gastronom hat dem Urteil des Schöffensenates zufolge seinem Opfer, einer Kellnerin, eine betäubende Substanz verabreicht. Der Wirt erklärte, dass die Frau freiwillig mitgemacht habe.

Der Angeklagte quartierte sich mit der Kellnerin am 23. Dezember 2009 nach einer Beisl-Tour in der Salzburger Innenstadt in einem Hotel ein. Dort soll er sie laut Anklage vergewaltigt haben. Das Opfer konnte sich an die Tat nicht mehr erinnern.

Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte einen Geschlechtsverkehr bestritten. Nachdem in einem DNA-Gutachten Kontaktspuren festgestellt worden waren, gab er zu, dass er mit der Kellnerin intim geworden war, die Frau hätte aber nichts dagegen gehabt. Das gerichtsmedizinische Gutachten belastete den Beschuldigten aber schwer: Dem Opfer sei zuvor eine nicht mehr klar definierbare, betäubende Substanz verabreicht worden. Dadurch sei die Frau nicht mehr entscheidungsfähig gewesen. Sie sei nicht stark alkoholisiert, aber extrem beeinträchtigt gewesen.

Ob es sich bei der Substanz um K.o.-Tropfen, Beruhigungsmittel oder Schlaftabletten gehandelt hatte, konnte die Gerichtsmedizin nicht mehr feststellen. Die Kellnerin hatte gegenüber Zeugen in dem Hotel einen schwer betrunkenen Eindruck hinterlassen. Für die Gerichtsmedizin stand aber fest, dass ein solcher Zustand nicht durch Alkohol hervorgerufen werden kann.

Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Staatsanwältin Barbara Feichtinger gab keine Erklärung ab.

Quelle: APA

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