"Ehre verletzt": Arabella Kiesbauer klagt Kolumnistin
Starmania-Moderatorin Arabella Kiesbauer fühlt sich von der "spitzen Feder" der Journalistin Doris Knecht verletzt. Nun beginnen Vergleichsgespräche.

Foto © APA/ORF Arabella Kiesbauer
Die Journalistin und Kolumnistin Doris Knecht musste
sich heute, Dienstag, wegen übler Nachrede im Wiener
Straflandesgericht verantworten. Das Opfer ihrer "spitzer Feder":
Arabella Kiesbauer. Knecht hatte in ihrem Weblog für die deutsche
Wochenzeitung "Die Zeit" unter anderem geschrieben, sie hasse die
Starmania-Moderatorin, halte ihr "Gekreisch" und ihre "grauenhafte
Art" nicht aus. Auch über angebliche "Nacktfotos" hatte sich Knecht
mokiert.
Ehre verletzt.
Kiesbauer fühlte sich dadurch in ihrer Ehre verletzt und reichte
eine Klage ein, zumal sie Knecht schon 2004 im Nachrichtenmagazin
"profil" verbal recht heftig angegriffen hatte. "Ich denke, dass ich
in der Öffentlichkeit als Zuspitzerin bekannt bin. Ich würde nicht
einen Schriftsteller mit seinem Erstlingsroman brutal angehen. Aber
wenn jemand gewohnt ist, mit der Öffentlichkeit umzugehen und die
Öffentlichkeit sucht, ist das anders", gab Knecht nun vor Richterin
Brigitte Zeilinger zu bedenken.
Kritik.
Sie habe ihre Kritik nicht gegen die Person Arabella Kiesbauer
gerichtet, sondern gegen "die Kunstfigur, die sie auf dem Bildschirm
repräsentiert". Sie kenne den TV-Star persönlich gar nicht, begegne
diesem aber "seit über zehn Jahren" im Fernsehen. "Was sie bisher in
den deutschen Talkshows gemacht hat, finde ich nicht so gut", stellte
Knecht fest. Es sei das Wesen eines TV-Kritikers, sich etwas im
Fernsehen anzuschauen und darüber zu schreiben.
Vergleich.
Axel Bauer, der Rechtsanwalt der persönlich nicht erschienenen
Moderatorin, zeigte sich zu Vergleichsgesprächen bereit.
Voraussetzung für einen allfälligen Vergleich wäre allerdings eine
"umfassende Unterlassungserklärung" der Beklagten, Arabella Kiesbauer
zukünftig nicht mehr mit überschießender Kritik zu verletzen, so
Bauer. Ansonsten sei eine Verurteilung der Journalistin unumgänglich.
Einigung.
Knecht und ihr Anwalt Michael Pilz signalisierten Bereitschaft,
ernsthafte Verhandlungen über einen Vergleich zu führen. Die
Gespräche sollen innerhalb der nächsten drei Wochen stattfinden. Die
Richterin ersuchte darum, im Februar von deren Verlauf und einer
möglichen Einigung informiert zu werden.











