Vater von Oliver zu bedingter Haft verurteilt

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Mit einem Schuldspruch für den Vater ist am Mittwoch der Prozess im Fall Oliver im Grazer Straflandesgericht nach zwei Tagen zu Ende gegangen. Der Däne wurde wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt und meldete sofort Berufung an.
Der 41-jährige Thomas S. war ursprünglich wegen Freiheitsentziehung und schwerer Nötigung angeklagt worden, weil er heuer am 3. April seinen fünfjährigen Sohn vor einem Grazer Kindergarten aus dem Auto der Mutter geholt und mit ihm nach Dänemark gefahren war. Die Frau soll dabei von einem Komplizen, der bis jetzt nicht bekannt ist, festgehalten worden sein. Was den Fall so schwierig macht ist, dass in Österreich die Mutter das Sorgerecht hat, während es in Dänemark allein beim Vater liegt.
Staatsanwältin Gertraud Pichler sprach von einem "Akt der Selbstjustiz" des Vaters. Dieser fühlte sich nicht schuldig: "Die wichtigste Bezugsperson für ihn war sein Vater", begründete er seine Tat. Er betonte auch am zweiten Tag, er habe das Gefühl, das Richtige für seinen Sohn getan zu haben. Er würde niemals wollen, dass das Kind den Kontakt zur Mutter verliere, beteuerte er. Doch die Mutter Marion W. sieht die Sache naturgemäß völlig anders und erzählte, dass ihr Sohn seit dem Vorfall "völlig traumatisiert sei", und auch sie selbst würde jede Nacht von dem Vorfall vor dem Kindergarten träumen.
Sie schilderte die Ereignisse, als sie nach ihren Angaben ein Mann gegen ihr Auto presste, damit der Vater das Kind ungehindert in seinen Wagen bringen konnte. "Ich habe versucht zu schreien, aber es ist kein Ton gekommen", beschrieb sie ihre anfängliche Schockstarre. Sie selbst war 2010 mit dem Kind aus Dänemark ausgereist, ihrer Meinung nach völlig legal. Ihr Ex-Partner habe acht Mal vergeblich versucht, einen Haftbefehl gegen sie zu erwirken.
Der Vater war nach dem Schuldspruch "erschüttert". Das sagte sein Sprecher Janus Bang nach dem Urteil gegenüber der dänischen Nachrichtenagentur Ritzau. "Wir fechten das Urteil an Ort und Stelle an, weil wir zutiefst schockiert sind. Thomas soll dafür bestraft werden, dass er von seinem Obsorgerecht Gebrauch gemacht hat", zitierte Ritzau den Sprecher.








