Kritik an Sicherheitsmaßstäben im Schülertransport
Für Kleinbusse gelten im Schülertransport weniger strenge Regelungen als für Linienomnibusse. Lenker von Kleinbussen müssen keine über den B-Führerschein hinausgehenden Kenntnisse haben, um Kinder zu befördern, und es gilt die 0,5 Promille-Grenze. Das kritisierten das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) und der Bundeselternverband am Mittwoch.
Gesetzlich verankerte Schulungen für den Umgang mit Kindern sowie ein absolutes Alkoholverbot für Lenker von Kleinbussen sollen den Schulweg von Kindern am Land sicherer machen, forderte KfV-Direktor Othmar Thann.
Die 0,1 Promille-Grenze für Omnibuslenker im Schülertransport müsse auch für Lenker von Kleinbussen gelten, so Thann. Er pochte darauf, diese "Gesetzeslücke zu schließen" und das Einhalten des Alkoholverbots durch Alkohol-Wegfahrsperren zu sichern. "Wer einmal den Schulbuslenkerausweis hat und sich nichts zuschulden kommen lässt, darf auf unbegrenzte Zeit Schulbusse lenken", kritisierte Thann außerdem. Berufskraftfahrer müssten dagegen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Diese Regelung forderte Thann auch für Schulbuslenker.
Susanne Schmid, stellvertretende Präsidentin des Bundeselternverbandes, verlangte zudem den Wegfall der 3:2-Zählregel für die Beförderung von Kindern in Linienomnibussen. "Derzeit dürfen in einen Bus mit 70 Sitzplätzen bis zu 150 Kinder hineingepfercht werden, aber es sollte jedes Kind einen Sitzplatz haben", so Schmid.











