19-Jähriger gestand Prügelei mit Todesopfer

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Ein 19-jähriger Oberösterreicher hat sich am Montag im Landesgericht Linz in einem Prozess wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang teilweise schuldig bekannt. Er soll einem 17-Jährigen zwei Faustschläge versetzt haben, die zu dessen Tod führten. Das gab der Angeklagte teils zu, nicht jedoch drei weitere Körperverletzungen aus den Jahren 2009 und 2010. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.
Der 17-Jährige hatte im März 2012 in einer Diskothek im Mühlviertel unabsichtlich einen Freund des Angeklagten gerempelt. Der 19-Jährige wollte ihn zur Rede stellen, hieß es in der Anklage. Bei der anschließenden Auseinandersetzung wurde das T-Shirt des Beschuldigten zerrissen. Die beiden Kontrahenten wurden des Lokals verwiesen.
Im Freien kam es dann wieder zu Handgreiflichkeiten. Der Jüngere warf dem Angeklagten vor, dass er auf einen 17-Jährigen losgehe. Daraufhin schlug dieser ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht. Der Getroffene fiel zu Boden, wobei er mit dem Kopf hart auf dem Asphalt aufschlug und reglos liegen blieb. Der 19-Jährige rannte davon, so die Staatsanwaltschaft. Der 17-Jährige erlag zwei Wochen später im Spital seinen Verletzungen.
Es seien nur Ohrfeigen gewesen, verantwortete sich der Angeklagte, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde. Sie waren aber so stark, dass der 17-Jährige "ins Schwanken gekommen ist, zurückgestiegen ist, sonst könnte er ja nicht gestolpert sein", sagte er auf eine Frage. Die drei Freunde, mit denen der Angeklagte in der Disco war, sagten aus, sie hätten von dem Vorfall im Freien nichts mitbekommen.
Die Eltern des Opfers schlossen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an und verlangen insgesamt über 30.000 Euro Teiltrauerschmerzensgeld und Begräbniskostenersatz. Diesen Betrag erkannte der Verteidiger an.
Zu dem Vorwurf aus dem Jahr 2010, er habe jemandem mit einem Bierglas ins Gesicht geschlagen, gab der Angeklagte an, man wolle ihm etwas andichten. Zur Schlägerei mit seinen beiden Cousins sei es 2009 gekommen, weil einer der beiden ihm einen Rempler gegeben habe. Das habe er sich nicht gefallen lassen. Sie hätten auch vereinbart, das nicht anzuzeigen. Es gebe auch seit längerem Familienstreitigkeiten.











