BAWAG Prozess II: Elsner ist verhandlungsfähig
Im zweiten BAWAG-Strafprozess geht das Tauziehen um Ex-Generaldirektor Helmut Elsner weiter. Dieser ist trotz Ladung nicht erschienen. Laut Anwälten sei er verhandlungsunfähig. Der Ton zwischen Richter und Elsner wird rauer.

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Beim zweiten BAWAG-Strafprozess geht das Tauziehen um das Erscheinen des angeklagten Ex-BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner zwischen Richter Christian Böhm und Elsners Anwälten weiter. Der gerichtlich bestellte medizinische Sachverständige, der Kardiologe Günter Steurer, hält Elsner nach wie vor für verhandlungsfähig. Elsner weise eine chronische Erkrankung auf, sein Gesundheitszustand sei aber aufgrund der Behandlung stabil, erklärte der Mediziner heute, Montag, am Straflandesgericht Wien. Die neuen Befunde würden keine neue Aspekte über den Gesundheitszustand beinhalten.
Elsner befindet sich laut seinen Anwälten auf Kur und Behandlung im deutschen Bad Reichenhall. Damit hat die österreichische Justiz keinen direkten Zugriff auf den Angeklagten und kann sich nur über Rechtshilfeansuchen an die deutsche Justiz wenden. Ein deutsches Amtsgericht hatte Elsner am Freitag nach Vorlage eines Privatgutachtens für "derzeit unwiderlegbar verhandlungsunfähig" erklärt und einen Zeugenbefragungstermin wieder abgesagt.
Auch heute war Elsner trotz Ladung wieder nicht vor dem Wiener Gericht erschienen. Bisher ist er trotz mehrerer Ladungen nicht zum Prozess gekommen.
Steurer hat in einem am Sonntag erstellten Gutachten die Verhandlungsfähigkeit Elsners aufgrund der von der Verteidigung des Angeklagten vorgelegten Befunde beurteilt. Dabei habe er auch die für morgen geplante neuerliche Lungenpunktation Elsners berücksichtigt, sagte Steurer auf Nachfragen von Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger. Dass er Elsner im Juni für zwei Monate verhandlungsunfähig erklärte hatte, erläuterte Steurer damit, dass es einen Tuberkulose-Verdacht beim Angeklagten gegeben hatte. Dieser habe sich aber nicht erhärtet, sodass auch die eingeleitete Therapie nach sechs Wochen abgesetzt wurde.
Befragt nach der letzten Untersuchung des Angeklagten durch Steurer selbst erklärte der medizinische Sachverständige, dass sich Elsner von ihm nicht untersuchen ließ. Elsner sei auch den Ladungen in die Ordination des Kardiologen nicht nachgekommen. Ein genaues Datum blieb Steurer dem Verteidiger aber schuldig.
Die Weigerung Elsners, sich von Steurer untersuchen zu lassen, begründete sein Anwalt mit dem Misstrauen, dass sein Mandant dem Sachverständigen entgegenbringe. Unter anderem wurden deshalb auch Befangenheitsanträge und Anzeigen bei der Ärztekammer gegen Steurer eingebracht. Diese blieben aber nach Klarstellung von Richter Böhm bisher fruchtlos.
Ton zwischen Richter und Elsner-Anwalt wird rauer
Dass sich der Tonfall zwischen Richter Christian Böhm und der Verteidigung von Ex-BAWAG-Chef Elsner verschärft hat, war heute, Montag, gegen Ende der kurzen Verhandlung zu beobachten. Elsner-Anwalt Stranzinger wollte sich zu der vom Gericht "kreierten" Rufbereitschaft für die Verteidigung Elsners zunächst nicht bereiterklären. Erst als Richter Böhm ihn daran erinnerte, dass sich die Verteidigung Elsners eigentlich während der ausgeschriebenen Verhandlungszeit im Großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht aufzuhalten hätte und die Rufbereitschaft ein Entgegenkommen des Gerichts sei, stimmte Stranzinger verärgert und zähneknirschend dem richterlichen Vorgehen zu.
Stranzinger verwies bei der heutigen Verhandlung in der Subsidiar-Klage gegen seinen Mandanten Elsner darauf, dass das deutsche Amtsgericht die Einvernahme von Elsner als Zeugen am vergangenen Freitag abberaumt hatte, nachdem sein behandelnden Arzt, Professor Manfred Deutsch, eine Verhandlungsunfähigkeit für diesen Termin bestätigt hatte. Elsner werde diese Woche gesundheitsbedingt nicht kommen, die telefonische Rufbereitschaft der Verteidigung sei in der Strafprozessordnung gar nicht vorgesehen, echauffierte er sich. Er verstehe nicht, was man in den kommenden Tagen überhaupt verhandeln solle.
Laut Richter Böhm sind diese Woche tägliche Verhandlungen zwischen 09:00 und zumindest 15 Uhr ausgeschrieben, denn das Gericht kann es nicht ausschließen, dass der angeklagte Ex-BAWAG-Chef doch erscheint. Während dieses Zeitraums müssten die Verteidiger prinzipiell anwesend sein, betonte Böhm. Sollte Stranzinger in diesem Fall den Gerichtssaal verlassen, hätte er mit einer Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer zu rechnen, so der Richter. Stranzinger willigte schlussendlich verärgert und zähneknirschend in die Rufbereitschaft ein. Elsners Anwälte müssen auch morgen, Dienstag, um 9 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal erscheinen. Daraufhin schloss Böhm die Verhandlung.










