Ex-Freundin halbtot geschlagen: Sieben Jahre Haft
Ein 19-jähriger Bursch, der am 14. Mai 2012 seine Ex-Freundin im Donauzentrum mit einer Beißzange halbtot geschlagen hatte, ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit 5:3 Stimmen denkbar knapp im Sinne der Anklage aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung erbat Bedenkzeit.
Verteidiger Roland Friis hatte auf schwere Körperverletzung plädiert. "Es tut ihm leid, was passiert ist. Er hatte seine Gefühle nicht unter Kontrolle." Mit diesen Worten hatte der Anwalt die gewalttätige Attacke des 19-Jährigen zu erklären versucht. Dieser hatte mit voller Wucht eine 600 Gramm schwere Zange mindestens zehnmal auf den Kopf eines 18 Jahre alten Mädchens geschlagen, das sich nach wenigen Monaten Beziehung wegen gewalttätiger Übergriffe von ihm getrennt hatte.
"Wenn ein couragierter Zeuge, der die Szene beobachtet hat, nicht eingeschritten wäre, wäre sie heute vermutlich tot", gab Staatsanwältin Isabelle Papp zu bedenken.
Das junge Paar war im Sommer 2011 zusammen gekommen und mieteten bald eine gemeinsame Wohnung an. Nach eineinhalb Wochen wurde der Bursch erstmals handgreiflich. Weil sich die körperlichen Übergriffe häuften, schlief die 18-Jährige meist nur noch auf der Couch im Wohnzimmer. Nachdem sie ihr Freund aus nichtigem Anlass an den Haaren durch die Wohnung geschleift hatte, zog sie Ende April aus. Daraufhin setzte Telefonterror ein. Bis zu 30 Mal pro Tag soll der 19-Jährige angerufen und seine Freundin um die Rückkehr ersucht haben.
Am 14. Mai sollte die einst gemeinsame Wohnung zurückgegeben werden. Zu diesem Termin trafen sich die beiden wieder, wobei der Bursch eine schwere Zange in der Jackentasche hatte, weil er damit angeblich die Telekabel-Leitungen in der Wohnung durchtrennen wollte.
Auf sein neuerliches Drängen, mit ihm zu reden, ging die 18-Jährige nicht ein. Er verfolgte folgte der Frau daraufhin in einen Hinterhof und zog seine Beißzange. "Ich hab' ein Blackout gehabt. Es war eine Kurzschlussreaktion", gab der Angeklagte zu Protokoll.











