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Zuletzt aktualisiert: 22.08.2012 um 20:15 UhrKommentare

Vier Sex-Täter büßen Haftstrafe zuhause ab

Unverständnis und Proteste nach Fußfessel-Urteil für verurteilten Vergewaltiger. Doch der nützt Strafvollzug zur Wiedergutmachung.

Foto © APA

Die Empörung im Land ist groß. Ein Mann, verurteilt wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen, kann die Strafe zuhause mit einer Fußfessel absitzen, ohne einen Tag ins Gefängnis zu müssen. "Justizskandal", schimpft das BZÖ, von einer Verhöhnung der Opfer von Sexualverbrechen durch die Justizministerin spricht die FPÖ.

Der Fall des 51-Jährigen aus Salzburg, der nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz den unbedingten Strafteil seiner Haft von sechs Monaten im "elektronisch überwachten Hausarrest" verbringen darf, hat diese Art des gelockerten Strafvollzugs wieder in den Fokus gerückt. "Ich kann ein gewisses Befremden für Außenstehende nachvollziehen", meint der Leiter der Vollzugsdirektion, Generalleutnant Peter Prechtl. "Doch das geltende Gesetz lässt diese Spielräume zu." Für Opferschutzvertreter ein inakzeptabler Umstand. Sie klagen über eine Bagatellisierung von Sexualstraftaten, sollte es keine Gefängnisstrafe geben.

Als vor fast zwei Jahren die elektronische Fußfessel unter Justizministerin Claudia Bandion-Ortner eingeführt wurde, wollte man Sexualstraftäter eigentlich ohnehin davon ausschließen. Doch ein von Nachfolgerin Beatrix Karl in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass das dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde und damit verfassungswidrig wäre.

Um eine Fußfessel genehmigt zu bekommen, braucht es neben einer Stellungnahme der Justizanstalt eine positive Risikoprognose der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST).

Von den bisher 959 Fußfessel-Trägern waren 22 Sexualstraftäter. Derzeit tragen vier den Sensor um das Fußgelenk. Für sie gelten ähnlich strenge Auflagen wie für den 51-jährigen Salzburger. Dieser muss sich etwa an ein absolutes Alkoholverbot halten, das täglich über eine Basisstation in dessen Wohnung überprüft wird. Er muss Arbeitszeiten und Einkommen bestätigen. Ein Teil seiner Einkünfte geht als Wiedergutmachung an das Opfer.

"Ich kann die persönliche Betroffenheit des Opfers nachvollziehen", sagt Karl zum konkreten Fall. Man müsse die Entscheidung unabhängiger Richter aber zur Kenntnis nehmen.

WILFRIED ROMBOLD, KLAUS HÖFLER, ULRICH DUNST

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Grafik © KLZ / APA / AP

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