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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2012 um 05:10 UhrKommentare

Nach Kuh-Crash: Bauer muss zahlen

Klagenfurter Lenker krachte in Tirol gegen eine Kuh und wurde schwer verletzt. Höchstrichter sprachen ihm nun eine Entschädigung zu.

Die Kuh verirrte sich auf die A 12. Der Lenker und seine Mitfahrer wurden schwer verletzt

Foto © ORF TirolDie Kuh verirrte sich auf die A 12. Der Lenker und seine Mitfahrer wurden schwer verletzt

Ein Jogger wird von Bienen eines Bienenstocks gestochen - und klagt den Landwirt. Wanderer werden von Kühen attackiert - und landen im Krankenhaus. Unfälle mit Tieren stehen derzeit an der Tagesordnung. Doch was einem Klagenfurter passiert ist, geht auf keine Kuhhaut. Der 30-Jährige fuhr mit seinem Auto auf der Inntalautobahn, als plötzlich eine Kuh auf die Fahrbahn kam. "Der Lenker hatte keine Chance, er rammte das Tier, sein Auto überschlug sich und blieb am Dach liegen", sagt Anwalt Michael Hirm. Wer haftet für diesen Unfall? Vier Jahre lang musste der Kärntner prozessieren. Bis der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschied, dass der Landwirt und Kuh-Besitzer dem Lenker Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen muss.

Hirm: "Meinem Mandanten wurde bei dem Unfall die halbe Hand abgefräst. Mehrere Operationen, darunter eine Muskel- und Hauttransplantation, waren nötig." Nach dem Zusammenprall sei der 30-Jährige mit dem Kopf in einer Benzinlache liegen geblieben. "Er musste auf die Intensivstation und war neun Monate im Krankenstand." Auch seine drei Mitfahrer wurden bei dem Unfall im Bezirk Kufstein schwer verletzt.

Doch wie kam die Kuh überhaupt auf die Autobahn? In der Nähe der A 12 war eine Weide. "Die Herde ist ausgebüxt, und ein Vieh verirrte sich auf die Straße", sagt der Anwalt. Im aktuellen Urteil des OGH heißt es nun: Die umzäunte Weidefläche der Jungrinder reichte "bis auf wenige Meter an die stark befahrene Inntalautobahn heran". In Anbetracht dieser besonderen örtlichen Verhältnisse sei der Tierhalter zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet.

"Laut Gutachter wäre ein elektrischer Weidezaun mit mindestens zwei- bis dreifacher Drahtführung notwendig gewesen", so Anwalt Hirm. An der Ausbruchsstelle war der Zaun laut Urteil aber lediglich einreihig. Der Lenker bekommt nun eine Entschädigung im fünfstelligen Bereich. Die genaue Summe darf laut Anwalt nicht genannt werden. Zudem muss der Tierhalter ein Leben lang für alle Folgeschäden des Unfallenkers zahlen. Und die sind heftig: Der 30-Jährige hat seit dem Crash eine Narbe im Gesicht, leidet unter Bewegungseinschränkungen der linken Hand und unter vermehrter Anfälligkeit für Kopfschmerzen.

MANUELA KALSER

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Die Kuh verirrte sich auf die A 12. Der Lenker und seine Mitfahrer wurden schwer verletztFoto © ORF Tirol

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Das Tier verendeteFoto © ORF Tirol

Wer noch haftet

Nachdem das Auto des Klagenfurters auf dem Dach zu liegen gekommen war, prallte ein nachkommender Klein-Lkw in das Wrack. Auch die Haftpflichtversicherung dieses Lenkers haftet für den Verletzten.

Welche Verwahrung der Tiere erforderlich ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Vorkehrungen müssen dem Tierhalter zumutbar sein.

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