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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2012 um 05:15 UhrKommentare

Zentrales Waffenregister startet im Oktober

Foto © APA

Auf die heimischen Jäger, Schützen und Waffensammler kommt mit Oktober Arbeit zu: Mit der Umsetzung des von der EU vorgeschriebenen zentralen Waffenregisters (ZWR) müssen sie ihre Gewehre melden - noch einmal. Die beim ersten dezentralen "Versuch" ausgefüllten Formulare, die bei den Büchsenmachern verblieben, werden damit mehr oder weniger nutzlos.

Es war nicht gerade ein Schnellschuss: Vom Beschluss im Parlament bis zum Start sind mehr als zwei Jahre ins Land gezogen. Das lag aber nicht daran, dass man sich viel Zeit gelassen hat, sondern dass man verschiedene Schnittstellen, etwa mit dem Melderegister, eingerichtet hat und auch nicht alle Bundesländer bisher mit einem einheitlichen System die Daten der Waffenbesitzkarten und Waffenpässe verarbeitet hatten. Denn auch die von den Behörden bereits erfassten Informationen der Kategorie B (Pistolen und Revolver) sowie Kategorie A (verbotene Waffen) werden in das ZWR "übersiedelt", erläuterte Roland Giersch, der im Innenministerium an der Umsetzung mitgearbeitet hat.

Wie bereits bisher wird der Waffenhandel mit hoheitlichen Aufgaben betraut: Die Büchsenmacher werden bei einem Neukauf die Waffe über einen eigenen Zugang via Internet im ZWR eintragen. Aber auch all jene, die ihren Altbestand nicht selbst via digitale Signatur selbst melden wollen, können sich an einen Händler wenden, der dies für sie übernimmt - gegen ein "angemessenes Entgelt". Wie hoch dies ist, obliegt dem Büchsenmacher und dürfte wohl in vielen Fällen - wie auch bisher - Verhandlungssache sein. Und wer freut sich nicht, wenn potenzielle Kunden ins Geschäft strömen?

Hetzen muss sich übrigens niemand: Für die Registrierung der Gewehre (Kategorie C - mit gezogenem Lauf) hat man Zeit bis Ende Juni 2014. Flinten (Kategorie D - mit glattem Lauf) aus dem Altbestand müssen übrigens nur bei einem Besitzerwechsel gemeldet werden, Neukäufe hingegen werden ab Oktober erfasst. Die Behörde möchte übrigens neuerdings auch wissen, warum man eine Waffe besitzen möchte. Hier kann man als Begründung etwa die Jagd, das Sportschießen, Sammeln oder sonstige Argumente eintragen.

Quelle: APA

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