Tod bei OP: Ein Schuldspruch und fünf Freisprüche

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Mit einer Verurteilung und fünf Freisprüchen hat am Montag ein Prozess gegen sechs Ärzte geendet, denen der Tod einer Patientin (50) bei einer Routine-Operation vorgeworfen worden war. Die zweite Operateurin, die den Eingriff fortgesetzt hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, der erste Operateur im Zweifel freigesprochen.
Die vier Anästhesisten hätten keine Sorgfaltswidrigkeit begangen, führte Richterin Regina Manhart aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die verurteilte Ärztin (40) nahm Bedenkzeit, Staatsanwalt Friedrich Köhl meldete hinsichtlich der operierenden Ärzte Berufung an und gab zu den Freisprüchen keine Erklärung ab.
Eine 50-Jährige hatte sich im Herbst 2010 einer Curretage unterzogen. Als sich ein dabei festgestelltes Myon nicht entfernen ließ, wollte der Gynäkologe abbrechen. Da der Primar nicht erreichbar war, setzte die Oberärztin die Operation fort. Der Eingriff dauerte statt der geplanten 20 Minuten zwei Stunden.
Als sich der Zustand der Patientin verschlechterte, drängten die Anästhesisten auf ein Ende der Operation - die Frau starb laut Gutachten an akutem Herzversagen durch Sauerstoffunterversorgung, hervorgerufen durch ein Überwässerungssyndrom.
Laut Obduktion erlitt sie ein Hirnödem, Flüssigkeit war in den Brusthöhlen, der Bauchhöhle und die Lunge war durch Flüssigkeit überlastet. Die Literatur rate bei einer Flüssigkeitsbilanz von eineinhalb bis zwei Litern zu einem OP-Abbruch, führte Gutachter Christian Reiter aus, für den die zweite Operation wesentlichen Anteil an der Überwässerung hatte.
Die Anästhesie, die den Fortgang und die Vorgänge einer OP beobachten müsse, habe die weit über dem üblichen Maß liegende Flüssigkeitsmenge eineinhalb Stunden lang nicht beachtet, meinte Sachverständige Sylvia Fitzal. Die Richterin verwies in ihrer Urteilsbegründung zu den Freisprüchen für die Anästhesisten darauf, dass der erste Teil des Eingriffs unauffällig verlaufen sei.
Das zweite Team, das das erste - wegen der Dienstzeiten - ablöste, habe dann sofort auf die Probleme reagiert. Da war aber bereits der "point of no return" erreicht - auch eine Reanimation konnte die 50-Jährige nicht retten. Die Oberärztin habe sich mit der Fortsetzung der Operation auf ein hohes Risiko eingelassen und keine Flüssigkeitsbilanz erstellt.











