BAWAG-II-Prozess: Elsner kommt nicht
Im sogenannten Bawag-II-Prozess sollte am Montag Helmut Elsner aussagen. Allerdings kündigte sein Anwalt zu Beginn der Verhandlung an, sein Mandant sei zu krank, um vom Gericht befragt zu werden.

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Der zweite BAWAG-Strafprozess musste auch heute, Montag, am 15. Verhandlungstag ohne den mitangeklagten Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner auskommen. Elsner war für heute geladen, kam aber nicht in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Gerichtsgutachter Günter Leopold Steurer hält den 77-Jährigen nunmehr für verhandlungsfähig, im Juni hatte er ihn befristet für verhandlungsunfähig erklärt. Das Gericht könnte Elsner nun vorführen lassen - doch dieser hält sich nach Angaben seiner Ehefrau Ruth in einer deutschen Reha-Klinik auf.
Ob Elsner überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, bleibt also damit offen. Elsner ist ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er vergangenen Sommer aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiaranklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet.
Der heutige Verhandlungstag war wegen der Ladung Elsners wieder von hohem Medieninteresse gekennzeichnet. Zahlreiche Fotografen und Kameraleute warteten aber vergeblich auf den Ex-BAWAG-Chef. Dessen Anwälte, Jürgen Stephan Mertens und Andreas Stranzinger, boten dem Gericht im Namen ihres Mandanten an, dass dieser eventuell zum nächsten Verhandlungsblock kommen würde, wenn sein Gesundheitszustand stabil bleibe oder sich bessere.
Drei führende Kardiologen, Prof. Kurt Huber, Prof. Otmar Pachinger und Prof. Manfred Deutsch, hätten Elsner nach eingehender Untersuchung von der Teilnahme an der heutigen Verhandlung dringend abgeraten, führte Elsners Anwalt Mertens aus. An den Umständen, die vor weniger als zwei Monaten die Verhandlungsunfähigkeit Elsners begründeten, habe sich nichts geändert. Vergangene Woche seien Elsner erneut rund 0,5 Liter Wasser aus der Lunge entzogen worden. Nun nehme Elsner seinen im ASVG verankerten gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitation nach Pleurapunktion wahr. Elsner halte sich derzeit in einer Reha auf, so die Anwälte. Sie teilten dem Gericht den Aufenthaltsort ihres Mandanten mit - mit der Bitte, diese Information den Medien aber nicht offenzulegen.
Der Gerichtsgutachter Günter Leopold Steurer erklärte Elsner für verhandlungsfähig. Er habe dessen Befunde bekommen und mit Elsners Arzt, dem Kardiologen Deutsch, ein persönliches Gespräch geführt, Elsner selber aber in letzter Zeit nicht gesehen. "Aus meiner Sicht ergibt sich aus allen Befunden ein stabiler Gesundheitszustand", sagte Steurer: "Aus meiner Sicht ist Elsner verhandlungsfähig". Elsner sei ein 77-jähriger Patient mit einer "koronaren Risikosituation", daher sollte bei der Verhandlung ein Arzt dabei sein. Auch eine Staffelung der Befragung wäre sicher positiv, meinte Steurer.
Der Arzt erläuterte ausführlich die ihm übermittelten Befunde Elsners. Die Lungenerkrankung sei medikamentös behandelt worden, die Wasseransammlung in der Lunge sei dreimal punktiert worden. Bei der Herzerkrankung sei es in den letzten fünf Jahren zu einer geringgradigen Verschlechterung gekommen, von einem Eingriff werde aber Abstand genommen, die medikamentöse Behandlung werde fortgesetzt. Die Nierenschwäche sei derzeit nicht ausgeprägt.
Ihr Ehemann halte sich in einer deutschen Reha-Klinik auf, sagte Elsners Ehefrau Ruth nach der Verhandlung vor Journalisten. Ihr Mann sei einfach zu krank für den Prozess, widersprach sie dem Gutachter. Auch wenn bei Elsners Befragung ein Arzt im Gerichtssaal anwesend wäre, was solle dieser tun, fragt sie: "Will er meinen Mann dann wiederbeleben?" Der Stress wäre für ihren Mann einfach zu groß.
"Er ist massiv herzinfarktgefährdet. Er hat vor kurzem eine Operation in die Lunge hinein gehabt. Er ist 77. Das ist alles kein Lercherl", sagte Ruth Elsner. Da im laufenden Prozess offenbar weiter kein Interesse bestehe, den Verbleib der von Wolfgang Flöttl verspekulierten BAWAG-Millionen zu klären, "wird mein Mann für diese Farce nicht seine Gesundheit riskieren".
Da Elsner nun durch den Gutachter als verhandlungsfähig eingestuft wurde, müsste er sich den Bestimmungen der Strafprozessordnung zufolge dem gegen ihn anhängigen Verfahren stellen und könnte theoretisch sogar mit Zwangsgewalt zur Verhandlung vorgeführt werden. Wenn sich Elsner aber weiterhin in Deutschland aufhält, hat die Justiz keine rechtliche Möglichkeit zur zwangsweisen Vorführung. "Wir haben keine Handhabe, ihn aus Deutschland vorführen zu lassen. Unsere Hoheitsgewalt bezieht sich ausschließlich auf Österreich", so Gerichtssprecher Christian Gneist gegenüber der APA.
Nach Ansicht von Beobachtern ist das Gericht damit in einer Pattsituation. Eine Vorführung aus Deutschland ist nicht möglich. Richter Christian Böhm ließ sich jedenfalls nicht in die Karten schauen. Nach einer nur halbstündigen Verhandlung beendete er den heutigen 15. Verhandlungstag. "Wir verschieben heute auf morgen", kündigte er an. Morgen, Dienstag, um 9 Uhr geht der BAWAG-Prozess damit weiter.











