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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2012 um 05:10 UhrKommentare

Anzeigenflut: Polizei ist ratlos

Der mutmaßliche Lenker, der im Juli den tödlichen Unfall in St. Paul absichtlich verursacht haben soll, sitzt in U-Haft. Er ist bereits vorbestraft.

Trauermarsch an der Unfallstelle

Foto © Friedl Trauermarsch an der Unfallstelle

Nach dem Frontal-Crash am 11. Juli auf einer Landesstraße in St. Paul im Lavanttal, bei dem der Lehrling Florian Paulitsch (17) sein Leben lassen musste, wird auf Hochtouren ermittelt. Wie berichtet soll der "Todes-Lenker", ein Lavamünder (19) ohne Führerschein, absichtlich auf den anderen Wagen zugerast sein. Obwohl er abstreitet, am Steuer gesessen zu sein, sitzt er seit acht Tagen in U-Haft, wegen Flucht-, Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr.

Florians Freund, ein Lehrling aus dem Unteren Tal, überlebte den Unfall. Er gab an, den zu Fuß geflüchteten Unfall-Lenker erkannt zu haben, der nun in U-Haft sitzt. Details über den Fall gibt das Landesgericht zwar erst wieder nach Abschluss der Ermittlungen preis, doch Mediensprecher Christian Liebhauser-Karl bestätigt, dass der inhaftierte Angestellte vorbestraft ist. Er fasste bereits einige strafrechtliche Sanktionen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen aus: Der Lavamünder ist wegen eines "Nötigungsdeliktes im Straßenverkehr" einschlägig vorbestraft, ist wegen des Vergehens der falschen Aussage verurteilt und auch wegen schwerer Sachbeschädigung, Diebstahls und der "Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung".

49 Anzeigen bei der BH

Laut Michael Masaniger vom Landespolizeikommando liegen gegen den Inhaftierten 49 BH-Anzeigen auf, zehn Anzeigen wurden an das Gericht erstattet. Den Führerschein entzog ihm die BH vor Längerem wegen "fehlender Verkehrszuverlässigkeit", etliche Verfahren sind anhängig.

Der mutmaßliche Lenker ist einer von drei Lavanttalern, die im Verkehr provozieren. Über 100 Mal wurden sie bei Staatsanwaltschaft und BH angezeigt. Masaniger: "Etwa wegen der Nötigung zum Abwenden im Straßenverkehr oder wegen unmotiviertem Abbremsen." Sie sollen auch auf Fußgänger zurasen, um sie zu schrecken und versuchen, Autos abzudrängen. Neben dem Inhaftierten laufen auch gegen die beiden anderen (18 und 19 Jahre) Erhebungen.

Zur Frage vieler, wieso erst jemand sterben musste, bis etwas getan wird, sagt Masaniger: "Es wurde sehr wohl etwas getan. Seit den Anzeigen wird das Gebiet verstärkt überwacht, doch unser rechtlicher Rahmen ist begrenzt. Wir können Anzeigen machen, was auch geschehen ist." Oft fehlen aber Beweise, da die Rowdys teilweise nachts, vermummt oder ohne Nummerntafel unterwegs sind. "Nur was beweisbar ist, wird von ihnen zugegeben", sagt ein Beamter, der anonym bleiben will. Im aktuellen Fall sollen im Wagen gesicherte DNA-Spuren Klarheit in die "Lenker-Frage" bringen.

Masaniger: "Die Polizei kann nicht verhindern, dass jemand ohne Schein ein Auto in Betrieb nimmt. Die Verantwortung ist sicher auch im persönlichen Umfeld zu suchen." Doch auch dieses ist "vorbelastet": Laut Behörden gerieten Verwandte des Inhaftierten bereits in "diversesten Materien" mit dem Gesetz in Konflikt.


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