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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2012 um 15:26 UhrKommentare

Axt-Attacke war Notwehr: Wiener freigesprochen

Jener 33-jährige Autolenker, der im Mai in Wien-Favoriten einen anderen Verkehrsteilnehmer nach einem Streit mit einer Axt attackiert hat, wurde am Mittwoch freigesprochen. Der Mann hat laut dem Urteil aus Notwehr gehandelt.

Foto © APA

Ein Autofahrer, der am 27. Mai 2012 in Wien-Favoriten einen anderen Verkehrsteilnehmer nach einem Disput mit einer Axt attackiert und am Kopf verletzt hatte, ist am Mittwoch in seinem Prozess im Wiener Straflandesgericht freigesprochen worden. Richterin Marion Zöllner billigte dem 33-jährigen Mann zu, in Notwehr gehandelt zu haben, wobei sie sich auf die Aussage von zwei unbeteiligten Zeugen stützte. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten versuchte absichtliche schwere Körperverletzung angekreidet. Laut Strafantrag soll er seinen um vier Jahre älteren Kontrahenten angegriffen haben, indem er diesem mit einer Axt einen Schlag auf den Kopf versetzte, wodurch dieser eine fünf Zentimeter lange Risswunde im Hinterkopf sowie eine Schwellung im Bereich des linken Daumengrundglieds erlitt. Darüber hinaus trug der 37-Jährige eine Bisswunde am Rücken davon.

Der Attacke war ein "Duell" der beiden Autofahrer auf der Triester Straße vorangegangen. Die Männer, die jeweils mit mehreren Familienmitgliedern unterwegs waren, dürften die Straße mit einer Rennstrecke verwechselt haben. Mehrfach soll es zu wechselseitigen Überhol-, Abdräng- und abrupten Bremsmanövern gekommen sein, welche die beiden Lenker jeweils als Provokation des Gegners auslegten.

Schließlich brachte der 33-Jährige den anderen auf der Raxstraße mit einer Vollbremsung zum Stoppen. Wie nun zwei unbeteiligte Zeugen im Grauen Haus schilderten, die sich nach Medienberichten über den Zwischenfall bei der Polizei gemeldet hatten, sprangen aus dem hinteren Auto zwei Jugendliche - der 16 Jahre alte Sohn sowie der 18-jährige Neffe des Lenkers - aus dem Wagen, wobei der 16-Jährige gleich auf den Angeklagten losgegangen sein soll. Schließlich sollen sie zu dritt auf den 33-Jährigen eingeschlagen und diesen zu Boden gebracht haben.

"Die haben aufeinander eingeprügelt wie irre. Ich habe gehupt. Ich habe geschrien, ob die wahnsinnig sind. Die erschlagen den. Der hat eh schon geblutet. Ich war ganz fix und foxi", gab eine 42-jährige Frau im Zeugenstand zu Protokoll. Erst danach sei die Axt ins Spiel gekommen - angeblich auf Zuruf des Angeklagten an seine zu diesem Zeitpunkt noch im Pkw sitzende Freundin, die er aufforderte, diese aus dem Kofferraum zu nehmen und ihm zu bringen.

"Obwohl Sie die Sache provoziert haben, bin ich der Meinung, dass Sie in Notwehr gehandelt haben", stellte die Richterin nach fast vierstündige Verhandlung fest. Es liege auch keine Notwehrüberschreitung vor, zumal ein weiterer Zeuge des Geschehens erklärt hatte, der Angeklagte habe mit der Axt "nur herumgefuchtelt", aber nicht heftig hingeschlagen. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter war diese Darstellung mit der eingetretenen Verletzung in Einklang zu bringen.

Der von Verteidiger Rudolf Mayer vertretene 33-Jährige, der sich seit dem Vorfall in U-Haft befunden hatte, wurde noch am Mittwochnachmittag auf freien Fuß gesetzt. Der Staatsanwalt gab zum Freispruch vorerst keine Erklärung ab.


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