Sechs Schuldsprüche für das "System Dornbirn"
Im Prozess rund um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn sind in Salzburg alle sechs Hauptangeklagten schuldig gesprochen worden. Der Hauptbeschuldigte erhielt sieben Jahre Haft unbedingt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Das sei keine "One-Man-Show" des Hauptangeklagten Jürgen H. (48) gewesen, sagte Richter Andreas Posch in seiner Urteilsbegründung nach 30-stündiger Beratung. Er sprach vielmehr von einem "System Dornbirn": Alle sechs verbliebenen Beschuldigten im Prozess um die Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn wurden am Dienstag schuldig gesprochen. Der suspendierte Geschäftsstellenleiter des Gerichts erhielt sieben Jahre unbedingt. Kornelia R., die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, fasste zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft aus. Keines der Urteile ist noch rechtskräftig.
Richter Posch ortete am Dornbirner Bezirksgericht "horribles Unrechtsbewusstsein" und "mangelnde Zivilcourage". "Für jeden war das Winkeln normal. Auch Kollegen haben nicht wirklich geglänzt." Man habe nur noch die Spitze des Eisbergs aufarbeiten können, 510 Testamente bleiben bis heute verschwunden. Zur Anklage waren letztlich 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge im Zeitraum von 2001 bis 2008 gekommen. Mehr als 80 Erben wurden geprellt, der Schaden beträgt rund zehn Millionen Euro.
Im Visier standen laut Anklage meist vermögende, kinderlose, betagte Erblasser. Um den Schwindel zu verschleiern, wurden nach Erstellung des gefälschten oder manipulierten Testamentes oft demente Senioren als Scheinerben dazwischengeparkt. Nachdem diese gestorben waren, gingen die Verlassenschaften an Freunde oder Angehörige des Hauptbeschuldigten Jürgen H. Diese vier Personen waren bereits im Laufe des Prozesses schuldig gesprochen worden.
Der Vorsitzende des Schöffensenats übte auch Kritik am Justizministerium. Es habe zu wenig Personal gegeben, ein Staatsanwalt musste sich alleine durch 55 Aktenbände arbeiten.









