Zehnjährige zu Sex gezwungen: Dreieinhalb Jahre Haft für Mutter
Eine 29-jährige Wienerin soll in ihrer Wohnung ihre zehnjährige Tochter einem unbekannten Mann überlassen haben. Das Gericht stufte die Aussagen des Kindes als glaubwürdig ein und verurteilte die Mutter zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto © APA/Sujet
Nach mehrwöchiger Verhandlungsdauer ist im Wiener Straflandesgericht eine 29-jährige Frau wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat erachtete es als erwiesen an, dass sie sich zunächst an ihrer zehn Jahre alten Tochter vergangen hatte und diese - nachdem das Mädchen diverse Praktiken über sich ergehen hatte lassen müssen - in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau einem unbekannten Mann zur Vornahme sexueller Handlungen überließ. Laut Anklage soll die Mutter dem Mann, der von der Justiz nicht ausgeforscht werden konnte, dabei sogar Anweisungen gegeben und ihn "stimuliert" haben. Die 29-Jährige hatte die Vorwürfe vehement bestritten und erklärt, sie könne sich die von ihrer Tochter erhobenen Anschuldigungen nicht erklären.
Großmutter erstattete Anzeige
Die Tochter war im Mai 2011 nach einem Schultag nicht mehr nach Hause gegangen. Sie suchte die Großeltern auf und erzählte diesen, ihre Mutter habe sie im vergangenen Herbst im Intimbereich zu massieren begonnen, an ihr Sex-Spielzeug ausprobiert und sie zur Vornahme diverser Handlungen aufgefordert. Schließlich sei ihr ein Unbekannter zugeführt worden, der sie anal und vaginal vergewaltigt hätte. Nachdem die Großmutter Anzeige erstattet hatte, wurde die Zehnjährige der Mutter abgenommen und in einem Heim untergebracht. Sie befindet sich in einem schlechten Gesundheitszustand, leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und bedarf psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung.
Belastendes Material bei Hausdurchsuchung
Im Zuge einer ärztlichen Untersuchung waren bei der Tochter erhebliche Verletzungen im Anus-Bereich festgestellt worden. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung der Angeklagten stießen die Ermittler auf eine Decke, auf der ein DNA-Mischprofil sichergestellt wurde, das Mutter und Tochter zugeordnet werden konnte. Die DNA-Expertin Christina Stein kam in einem Gutachten zum Schluss, dass es sich aufgrund der Intensität der Spuren dabei nicht um Belege von bloßem Hautkontakt, sondern Vaginalsekret von Mutter und Tochter handelt.
Dessen ungeachtet hatte die Angeklagte betont, ihre Tochter sei immer "ein schwieriges Kind" gewesen: "Ich bin der Meinung, dass ich eine tolerante und geduldige Person bin. Ich habe niemals Gewalt angewendet, habe sie niemals geschlagen und mich bemüht, sie sanft zu behandeln." Das Gericht sah das anders. Die Angaben des Mädchens, die im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme auf DVD gebannt worden waren, stufte der Senat als "glaubwürdig" ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Mutter meldete dagegen Rechtsmittel an.










