Urteil "schwerster Angriff seit Holocaust"
Das Urteil des Landesgerichts Köln, nachdem Beschneidung von Knaben als Körperverletzung einzustufen ist, lässt weiterhin die Wogen hochgehen. Die Konferenz Europäischer Rabbiner wertet die Entscheidung als Angriff auf das jüdische Leben.

Foto © ReutersRabbiner Pinchas Goldschmidt, Vorsitzender der Europäischen Rabbinerkonferenz
Die Konferenz Europäischer Rabbiner hat sich scharf gegen ein Urteil des Landgerichts Köln gewandt, das die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung eingestuft hatte. Nach Ansicht des Gerichts verstößt sie gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.
Dieses Urteil sei der schwerste Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust, erklärte die Rabbiner-Konferenz am Donnerstag in Berlin. "Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft", sagte der Präsident des Verbandes, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt. Er gehe jedoch davon aus, dass die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen gesetzlich in der Bundesrepublik erlaubt wird.
Vergleich zu Minarettverbot
Goldschmidt zog auch Parallelen zum Schweizer Minarettverbot. In Frankreich und Belgien sei das Tragen der Burka, des Ganzkörperschleiers, verboten worden, und in den Niederlanden habe es den Versuch gegeben, das Schächten zu untersagen. "Es gibt eine Tendenz von weniger Toleranz gegenüber religiösen Minderheiten", sagte der Rabbiner. "Die Bescheidung ist eine Tradition, die mehr als 4000 Jahre alt ist", betonte Goldschmidt. Es sei sehr wichtig, dass die Rabbiner der Öffentlichkeit erklärten, wie wichtig die rituelle Beschneidung für die Gläubigen sei.
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht für sich keinen Handlungsbedarf und empfiehlt stattdessen eine grundsätzliche juristische Entscheidung. "Ein klärendes Wort eines obersten Gerichts, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts wäre das allerbeste", sagte sie der "Augsburger Allgemeinen". Es müsse abgewogen werden zwischen dem Recht auf Religionsausübung und dem auf körperliche Unversehrtheit.
Der Direktor des Jüdischen Krankenhauses in Berlin, Kristof Graf, erklärte, das Urteil schaffe Rechtsunsicherheit. "Das heißt, wir können niemals gewährleisten, dass ein Chirurg, der in unserem Hause eine Beschneidung durchführt, nicht doch das Ziel einer Ermittlung wird." Deswegen werde kein Arzt des Krankenhauses angewiesen, die Circumcision vorzunehmen.











