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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2012 um 12:57 UhrKommentare

VfGH bestätigt Verbot von aggressivem Betteln

Foto © APA

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Sommersession entschieden, dass ein Verbot von aggressivem Betteln nicht verfassungswidrig ist. Nicht verfassungskonform sind allerdings Bettelverbote ohne eine derartige Ausnahme. Aufgehoben wurde damit das Verbot in Salzburg, nicht jedoch in Oberösterreich und Kärnten. Grundsätzlich sind die Bundesländer zuständig, Bettelverbote zu erlassen.

"Stilles" Betteln, etwa mit einem Hut, zu untersagen und mit einer Verwaltungsstrafe zu belegen ist verfassungswidrig, da es unsachlich ist und dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) widerspricht, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.

Das Bettelverbot in Oberösterreich ist demnach nicht verfassungswidrig. Es enthält - "und nur so sind die sprachlich durchaus missglückten Formulierungen im Gesetz zu verstehen", so der VfGH - kein absolutes, auch das "stille Betteln" umfassendes Bettelverbot. Ebenso birgt die Regelung in Kärnten kein absolutes Bettelverbot. Die Bestimmung in Salzburg hingegen wird als verfassungswidrig aufgehoben, denn sie verbietet auch das "stille" Betteln.

Offen sind noch Entscheidungen zu den Bettelverboten in Wien und der Steiermark. Diese wurden für Herbst angekündigt.

Überaus erfreut reagierte die Vinzenzgemeinschaft rund um den Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher auf die Entscheidung des VfGH, dass lediglich das Verbot von aggressivem Betteln verfassungskonform sei - nicht allerdings ein allgemeines Bettelverbot.

Die Vinzenzgemeinschaft werde sich weiterhin dafür einsetzen, "dass diesen ärmsten Menschen gegenüber Mindeststandards an Respekt und Toleranz entgegengebracht werden. Vor allem auch, dass man nicht unter dem Deckmantel einer bedrohten Sicherheit ihnen die Anwesenheit im öffentlichen Raum verwehrt".

Quelle: APA

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