Beschneidungen: "Verbot oder Ausnahmeregel!"
Patientenanwalt: "Schönheits-OP-Gesetz nachbessern."
In Deutschland wurde eine Beschneidung als "rechtswidrige Körperverletzung" gewertet. ERWIN KALBHENN: Das sollte auch das neue Schönheits-OP-Gesetz machen, das bald im Nationalrat diskutiert wird.
Tut es das nicht? KALBHENN: Nicht genug. Laut dem Gesetz sind bei unter 16-Jährigen ästhetische, religiöse oder rituelle Operationen unzulässig und nur medizinisch notwendige Eingriffe erlaubt. In den Erläuterungen steht aber, die männliche Beschneidung sei keine ästhetische Operation. Als ob so ein Eingriff keine Verletzung des Kinderrechts auf körperliche Unversehrtheit wäre!
Begründung des Gesetzgebers? KALBHENN: Judentum und Islam seien anerkannte Religionsgemeinschaften. Aber in Österreich stehen Gesetze ja wohl über religiösen Motiven.
Wie könnte man das Dilemma lösen? KALBHENN: Entweder man verbietet Beschneidungen. Oder man schreibt die Ausnahme ins Gesetz, dass Beschneidungen aus Religionsgründen erlaubt sind. Bisher schwindelt sich der Gesetzgeber hier über eine klare Aussage hinweg.
Warum sollte er? KALBHENN: Weil das zu großen Konflikten führt. Denn wenn man hier die Religion über das Gesetz stellt, wie will man dann gegen andere religiöse Normen argumentieren, die im Gegensatz zu staatlichen Gesetzen stehen? Oder gegen die Beschneidung von Mädchen, die in ganz Europa fast einhellig abgelehnt wird>?
Wie stehen denn andere Patientenanwälte zu dem Problem?











