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Zuletzt aktualisiert: 21.06.2012 um 13:24 UhrKommentare

Gutachter bestätigt Polizei-Aussagen zu Schüssen

Im Fall der am 7. März bei einem Polizeieinsatz in Wien-Fünfhaus von insgesamt neun Schüssen niedergestreckten Frau liegt nun das ballistische Gutachten vor. Astrid Wagner, die Rechtsvertreterin des Polizeibeamten, der auf die tobende 37-Jährige gefeuert hatte, bestätigte am Donnerstag der APA entsprechende Medienberichte.

Der Schießsachverständige Ingo Wieser stützt in seiner Expertise die bisherigen Angaben des 34 Jahre alten Beamten, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Waffengebrauchs ermittelt. Die Frau habe "trotz Erhalts mehrerer Treffer keine unmittelbare Waffenwirkung gezeigt."

Insgesamt fünf Polizisten waren damals in die Wohnung in der Goldschlagstraße eingedrungen, nachdem eine panisch klingende Frau der Feuerwehr telefonisch einen Brand gemeldet hatte. Die Florianijünger nahmen am Einsatzort weder Feuer noch Brandgeruch wahr, hörten jedoch weibliche Schreie aus der Wohnung. Sie verständigten die Exekutive.

Die Wohnungsbesitzerin, die unter einer schweren Psychose leiden dürfte, ging dann mit zwei Messern auf die Beamten los. Dem ballistischen Gutachten zufolge wurde sie von sieben Schüssen getroffen, ehe sie taumelte und zu Boden ging. "Danach hat sie sich wieder aufgerichtet und den Angriff fortgesetzt. Erst die letzten beiden Schüsse haben sie kampfunfähig gemacht", so Wagner gegenüber der APA, die sich dabei auf Zeugenaussagen von Sanitätern und Feuerwehrmännern berief.

"Dieser Geschehensablauf ist laut dem Sachverständigengutachten Ingo Wieser aufgrund der besonderen Situation im vorliegenden Fall absolut schlüssig. Freilich ist der Vorfall tragisch. Das ändert aber nichts daran, dass der Polizist das Leben anderer schützen musste", hielt die Rechtsanwältin in einer Presseaussendung fest. Zugleich wies sie darin die Darstellung einer Tageszeitung als "falsch" zurück, wonach der Beamte mehrere Schüsse auf die bereits wehrlose Frau abgegeben habe. Es treffe auch nicht zu, dass die Feststellungen des Schießsachverständigen im Widerspruch zu Zeugenaussagen stünden, betonte Wagner.

Quelle: APA

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