Bigamie ist kein Vergnügen
Weil eine Frau zwei Männer hat, erhielt sie nun eine bedingte Haftstrafe. Die Oberkärntnerin sagte vor Gericht: "Ich habe aber nicht mitgekriegt, dass ich heirate."

Foto © Weichselbraun/Sujetfoto
Manchmal hält doppelt doch nicht besser: Eine Oberkärntnerin hat ihrem Arbeitskollegen das Jawort gegeben, obwohl sie noch verheiratet war. Bigamie ist aber verboten.
Am Mittwoch kam sie mit dem frisch Angetrauten händchenhaltend ins Landesgericht. Noch schnell einen Kuss, dann geht die 42-Jährige alleine weiter in den Gerichtssaal. Sie zittert am ganzen Körper. "Sie führen jetzt eine echte Ehe - aus Liebe?", fragt Richterin Michaela Sanin. Die Angeklagte nickt. Richterin: "Dass dies nicht sein kann, ist schon logisch, oder?" Klar, logisch! Im Dezember 2011 hat die Angestellte ihren Kollegen geheiratet. Der türkische Ehemann war vergessen. 2009 hatte sie diesen über Facebook kennengelernt. Mit Schmetterlingen im Bauch flog sie rasch in die Türkei. Und hat dort geheiratet. "Ich habe aber nicht mitgekriegt, um was es ging", sagt sie. Irgendwie kauft man ihr das ab.
Der Türke hat die Frau ausgenutzt. Er wollte nur eine Aufenthaltsbewilligung. "Als das rausgekommen ist, wollte ich nicht mehr." Man trennte sich.
Weil die Spittalerin nach der Hochzeit mit dem Kollegen bei der türkischen Botschaft anrief, um ihre erste Ehe zu lösen, kam der Fall ins Rollen. "Ich habe gedacht, das passt", sagt sie. "Eine Ehe löst sich aber nicht durch einen Anruf auf", wird sie von der Richterin aufgeklärt. Verteidiger Gernot Götz greift ein: "Da sind Unerfahrenheit, Verzweiflung und Krankheit zusammengekommen." Schon recht, aber was jetzt? Richterin: "Es muss alles wieder der Ordnung zugeführt werden." Die Frau muss sich vom Türken, der aber nicht auffindbar ist, scheiden lassen. Und die andere Ehe muss für nichtig erklärt werden. Das Verfahren läuft.
Die Frau wurde nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Ihren Kollegen will sie noch einmal heiraten - aber dann richtig.











