Einschränkungen in fast allen Bundesländern
Immer wieder wurde in Österreich darüber diskutiert, Betteln teilweise oder generell zu verbieten. In Kärnten gilt seit Frühjahr 2011 ein von FPK und ÖVP beschlossenes Bettelverbot.

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Immer wieder wurde in Österreich darüber diskutiert, Betteln teilweise oder generell zu verbieten. Einschränkungen gibt es in praktisch allen Bundesländern, Verbote werden immer mehr. Da man kein einheitliches Bettelverbot, sondern ein "differenziertes" Gesetz beschließen wollte, lässt der geltende Gesetzestext viele Interpretationen zu. Derzeit befasst sich auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit.
In Kärnten gilt seit Frühjahr 2011 ein von FPK und ÖVP beschlossenes Bettelverbot. SPÖ und die Grünen brachten allerdings eine Verfassungsklage gegen das Verbot ein. Begründet wurde der Einspruch der Opposition unter anderem damit, dass Betteln "in gewerbsmäßiger Weise" verboten werde. Betteln sei aber per se gewerbsmäßig, argumentierten Grün und Rot. Blau und Schwarz hielt dagegen, dass das Bettelverbot Menschenhandel verhindere und sich nur auf "mafios agierende Bettlerbanden" beziehe.
In der Landeshauptstadt Klagenfurt hat sich nach Einschätzung der Polizei mit der Einführung des Bettelverbotes indes wenig verändert. "Eine Anzeigenflut ist ausgeblieben, es ist nichts schlechter oder besser geworden", erklärte Stadtpolizeikommandant Eugen Schluga auf Anfrage der APA. Bettelei sei in der Kärntner Landeshauptstadt - ganz im Gegensatz zu Wien oder Graz - sowieso "nie ein übermäßiges Problem" gewesen.
In der Bundeshauptstadt Wien ist Betteln prinzipiell erlaubt - allerdings mit großen Einschränkungen. Verboten ist das Bitten um Almosen, wenn dies aufdringlich, aggressiv, organisiert bzw. gewerbsmäßig passiert. Auch Betteln mit Kindern ist nicht gestattet. Ein generelles Verbot, wie zum Beispiel von der FPÖ gefordert, ist derzeit nicht geplant.
Der VfGH führt Beratungen zum Thema Bettelverbot durch: Entschieden wird über fünf vorliegende Anträge aus Wien, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und Oberösterreich. Letzterer wurde von rot-grünen Landtagsabgeordneten eingebracht. Es geht dabei um die Frage, ob der Landtag ein Bettelverbot beschließen dürfe. In Wien hat sich eine Betroffene - eine Bettlerin - an den VfGH gewandt.
In Niederösterreich stellt ein Gesetz das gewerbsmäßige Betteln, Betteln von Tür zu Tür und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe. Das Bettelverbot wurde im Landtag im Oktober 2010 beschlossen, nachdem durch die Bestimmungen in Wien viele Banden auf das Umland ausgewichen seien. Probleme gebe es aktuell keine im Bundesland, hieß es seitens der Sicherheitsdirektion.
Im Burgenland gibt es auf Landesebene weiterhin keine Vorschriften betreffend Bettelei, hieß es aus dem Büro von Soziallandesrat Peter Rezar (S). In der Landeshauptstadt Eisenstadt verbietet eine Verordnung aus dem Jahr 2005 "aufdringliches Betteln" - im Text beschrieben als "Anfassen, in den Weg stellen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen" - sowie Betteln mit Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Verwaltungsübertretungen können nach dem Stadtrecht mit Geldstrafe bis zu 1.100 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.











