Wildkameras im Visier der Datenschützer
Das Foto eines liebestollen Kärntner Politikers auf einer Wildkamera hat unerwartete Folgen. Jetzt sind es die Jäger, denen von Datenschützern vorgeworfen wird, die Kameras illegal aufzustellen.

Foto © PrivatInfrarot-Wildkameras sind zu Hunderten in den steirischen Wäldern installiert, jetzt schießen Datenschützer scharf dagegen
Das heiße Liebesspiel eines Kärntner Kommunalpolitikers, das jüngst von einer Wildkamera mitten im Wald dokumentiert wurde, bringt nun auch die steirischen Jäger in Verlegenheit. Seit einigen Jahren erlaubt es nämlich die digitale Technik, mit im Wald aufgestellten Infrarotkameras zu jeder Tages- und Nachtzeit Fotos von Wildtieren zu machen. Oder eben auch von liebestollen Pärchen, Schwammerlsuchern oder Mountainbikern. Womit den Jägern, die inzwischen viele Hundert Kameras im Wald installiert haben, jetzt aber datenschützerisches Ungemach und ein bürokratischer Hürdenlauf ins Haus stehen.
Denn das systematische Überwachen durch Filmen oder Fotografieren mit digitaler Aufzeichnung ist genehmigungspflichtig. "Da macht es keinen Unterschied, ob eine Kamera ständig läuft oder nur in Betrieb geht, wenn sich etwas bewegt", sagt Datenschützer Hans Zeger von der Arge Daten, der schätzt, dass in Österreich eine Million Überwachungskameras an rund 200.000 Standorten installiert sind. Zur Bewilligung so einer Kamera muss bei der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt angesucht werden. Und es müssen einige Vorgaben erfüllt werden, wie zum Beispiel, dass "ein gefährlicher Angriff" droht. Gute Chancen hätte laut Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission etwa das Ansuchen um die Überwachung eines Gebäudes, "in das schon eingebrochen wurde oder wo Vandalismus ein Problem ist".
Keine Identifizierung
Alles Beweggründe, die auf eine Wildkamera nicht zutreffen, monieren Datenschützer. Jäger könnten das Problem mit dem Datenschutz allerdings leicht umgehen, indem sie mit geringer Auflösung fotografieren, sodass eine "Identifizierung von Personen nicht mehr möglich ist", so Zeger.
Eine Möglichkeit wäre für ihn die Aufnahme im Infrarot- oder im Falschfarbenmodus: "Dann werden nur die Umrisse dargestellt, was für die Wildbeobachtung reichen muss. Bisher konnte mir sowieso noch kein Jäger erklären, wofür die detailgenauen Aufnahmen überhaupt notwendig sind."
Abgesehen von der Genehmigungspflicht unterliegt jede Überwachung - auch die erlaubte Echtzeitüberwachung ohne Datenspeicherung - der Ausschilderungspflicht. Das heißt, vor jedem Wald mit Wildkamera muss eine Hinweistafel auf die Überwachung aufmerksam machen.
"Wir werden jetzt für die steirischen Jäger mit unseren Juristen Rechtssicherheit herstellen und ihnen zur Aufstellung der Kameras eine Art Gebrauchsanweisung erstellen", sagt Karl Sirowatka, Geschäftsführer der steirischen Landesjägerschaft, der die Sinnhaftigkeit dieser Wildkameras für die Überwachung von Fütterungen oder zur Feststellung von Wildbeständen sehr wohl sieht. "Ich verwahre mich aber dagegen, dass jetzt plötzlich durch den Missbrauch einzelner die Jägerschaft mit einem Fuß im Kriminal steht."










