Ende im Hooligan-Prozess
Schlussstrich in einem spektakulären Prozess: Die Urteile gegen zwei Kölner Fußball-Hooligans sind jetzt rechtskräftig. Sie wurden zu drei bzw. fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Foto © KLZ/Weichselbraun
Die zwei Kölner Fußball-Hooligans wurden wegen Körperverletzung zu drei bzw. fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Deutschen hatten im Juli 2010 in Tröpolach bei einer Schlägerei einen Kärntner Mediziner und Angehörige seiner Familie verletzt.
Gegen den 26-jährigen Arbeitslosen und den 34-jährigen Diplombibliothekar besteht in Deutschland bis 2014 ein bundesweites Stadionverbot.











