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Zuletzt aktualisiert: 25.05.2012 um 14:28 UhrKommentare

Schuss auf Ehefrau: Bedingte Haft für Mediziner

Ein Wiener Mediziner (57) ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen gefährlicher Drohung und wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Oktober 2011 in Maria Rain (Bezirk Klagenfurt) mit einer Pistole auf seine Frau geschossen, sie aber verfehlt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Gutachter hatte dem Beschuldigten attestiert, dass er die Frau absichtlich verfehlt habe. Deshalb wurde der Mediziner von Staatsanwalt Christian Gutschi auch nicht wegen Mordversuches angeklagt. "Mein Mandant bereut zutiefst, was er getan hat", erklärte Strafverteidiger Rudolf Mayer. Der 57-Jährige habe unter der anstehenden Scheidung von seiner Frau und zudem an Depressionen gelitten. Diese Kombination habe letztlich zu dem Vorfall geführt, so der Verteidiger.

"Ich war in einer menschlichen Ausnahmesituation", sagte der Mediziner. Er habe seine Frau erschrecken wollen und gezielt danebengeschossen. Das bestätigte auch der Sachverständige. Der Mediziner sei ein guter Schütze. Aus kurzer Distanz hätte er treffen müssen, wenn er es auch gewollt hätte. Zudem hätten sich mehre Patronen im Magazin der Pistole befunden. Der 57-Jährige hätte also mehrfach abdrücken können, berichtete der Gutachter.

Das Opfer entschlug sich vor Richter Manfred Herrnhofer der Aussage. In einem Schreiben an Herrnhofer bat die Frau jedoch darum, ihren Ex-Ehemann - die Scheidung erfolgte am vergangenen Mittwoch am Bezirksgericht Klagenfurt - nicht zu verurteilen. Ein Ansinnen, dem der Richter nicht nachkam. "Es ist keine Bagatelle, wenn auf einen Menschen geschossen wird", erklärte der Richter.

"Es tut mir schrecklich leid. Ich würde gerne alles ungeschehen machen", sagte der Mediziner, das Urteil nahm er an. Staatsanwalt Gutschi gab keine Erklärung ab.

Quelle: APA

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