Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
21. Mai 2013 03:40 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Mehr als 50 Tornado-Tote in Oklahoma City Junge Mutter stürzte in Salzburg aus O-Bus Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Chronik Nächster Artikel Mehr als 50 Tornado-Tote in Oklahoma City Junge Mutter stürzte in Salzburg aus O-Bus
Zuletzt aktualisiert: 24.05.2012 um 13:51 UhrKommentare

Küssel-Prozess: Verteidiger hielt Vortrag über Hitler

Aufregung im Fall gegen den Rechtsextremisten Küssel. Der Anwalt der Mitangeklagten hat einen Zeugen mit einer minutenlangen Rede über Adolf Hitler konfrontiert. Danach hob er noch dazu im Gericht die Hand zum Hitlergruß. Der Prozess wurde vertagt.

Foto © APA

Zu Beginn des dritten Verhandlungstags im Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten wegen Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes hat sich der Verteidiger des Zweitangeklagten, Herbert Orlich, in den Mittelpunkt gespielt. Der Anwalt gab am Donnerstag einen Vortrag über Adolf Hitler zum Besten, lieferte sich einen verbalen Schlagabtausch mit dem Gericht und unterstellte der Vorsitzenden Martina Krainz, diese wäre nicht an der Wahrheitsfindung interessiert. Orlich wurde daraufhin formell abgemahnt.

Die Verhandlung hatte mit der Einvernahme eines 20-jährigen Burschen begonnen, der im April 2010 an einer Feier der Akademischen Ferialverbindung Reich teilgenommen hatte. Der Zeuge erklärte unter Wahrheitspflicht, einer der Mitangeklagten habe dort eine fünfminütige, "glorifizierende" Rede auf Adolf Hitler gehalten, "die für mich gefühlsmäßig als Huldigung rübergekommen ist". Anschließend hätten alle Anwesenden - etwa 20 bis 25 Männer - unter dreimaligem "Sieg Heil"-Ruf den Hitlergruß getätigt.

Um zu überprüfen, was der Zeuge als "glorifizierend" betrachte, verlas der Rechtsvertreter des Mitangeklagten im Anschluss minutenlang Ausführungen über Hitler, wobei Orlich seine Quelle nicht bekanntgeben wollte. Er habe jedenfalls "die Judenvergasung weggelassen", betonte der Anwalt.

Danach wollte Orlich vom 20-Jährigen wissen, auf welche Weise die Männer bei der Feier die Arme zum Hitlergruß gehoben hätten. Der Zeuge, der deswegen nach dem Verbotsgesetz bereits rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist, weigerte sich, den Gruß nachzumachen. "Beschreiben Sie es! Ich zeige es, ich werde bestraft", verlangte Orlich, der am Ende tatsächlich den ausgestreckten rechten Arm in die Höhe hob.

Im Anschluss wurde die Leiterin des Extremismus-Referats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Sybille Geissler, in den Zeugenstand gerufen. Als die Beamtin nicht bekanntgeben wollte, wie viele Beamte ihre Abteilung umfasst und sich dabei auf die Amtsverschwiegenheit berief, verlangte Orlich, die Zeugin zu entlassen und sich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden zu lassen. Als das Gericht dem nicht nachkam, fragte Orlich in forschem Tonfall die Vorsitzende: "Sind Sie an der Wahrheitsfindung orientiert?"

"So was habe ich in 30 Jahren Richter nicht erlebt, was Sie hier aufführen. Das wird langsam ein Kasperltheater", bemerkte in dieser Situation der beisitzende Richter Norbert Gerstberger. Orlich war kaum zu beruhigen und gab sinngemäß zu verstehen, man möge ihn ruhig bei der Rechtsanwaltskammer anzeigen: "Ich warte nur darauf, dass ich der Rechtsanwaltskammer belegen kann, was hier passiert."

Nach Auskunft Geisslers sind im Zuge der Ermittlungen um die "alpen-donau.info"-Homepage 14 Verdächtige ausgeforscht und bei verschiedenen Staatsanwaltschaften angezeigt werden. 18 Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt. Die Ermittlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, die Identität einiger Benutzer der Website hat sich bisher nicht klären lassen.

Prozess vertagt

Der Prozess ist Donnerstagmittag auf den 26. Juni vertagt worden. Das Gericht leistete einem Beweisantrag der Verteidigung auf Beiziehung eines Computer-Experten Folge. Der an der Technischen Universität Wien tätige Ziviltechniker Kurt Judmann, der unter anderem auf IT-Sicherheit, Datenauswertung und -rekonstruktion und Verschlüsselung spezialisiert ist, soll als Sachverständiger die weitere Verhandlung begleiten. Da auch noch weitere Zeugen gehört werden sollen, wurden der 12. Juli und der 20. August als weitere Verhandlungstermine festgelegt.

Spitzenbeamtin mit Erinnerungslücken

Die Leiterin des Extremismus-Referats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Sybille Geissler, hinterließ in ihrer Zeugeneinvernahme einen zwiespältigen Eindruck. Obwohl sie sämtliche Berichte des BVT an die Staatsanwaltschaft unterschrieben und nach eigenem Bekunden auch gelesen hatte, konnte sie auf zahlreiche Fragen des Küssel-Verteidigers Michael Dohr keine erschöpfende Antwort geben.

Sie könne sich "daran nicht mehr erinnern", hieß es immer. Oftmals verwies die ranghohe Verfassungsschützerin "auf den Beamten H.", der beim BVT federführend in Sachen "alpen-donau-info" ermittelt hatte. Dieser Beamte soll beim nächsten Verhandlungstermin vernommen werden.

Der Rechtsvertreter Küssels hatte von Geissler zunächst wissen wollen, weshalb sein Mandant in der Anklageschrift als einer der Betreiber der "alpen-donau-info" bezeichnet werde, obwohl es in diese Richtung keinen Beweis gebe. Küssel sei "Verantwortlicher, landläufig sprechen wir vielleicht auch von einem Betreiber" gewesen, meinte Geissler. Sie verwies "auf Sachbeweise, die wir haben". Auf eindringliches Befragen Dohrs konnte sie allerdings keine nennen: "Details weiß der Beamte H."

Als Dohr auf ein sogenanntes Grundsatzdokument zu sprechen kam, das Küssel als "Vereinbarung mit dem tschechischen Nationalen Widerstand" verfasst hatte, musste Geissler einräumen, nicht zu wissen, wer dieses Dokument ins Netz gestellt habe. Es sei "nachvollziehbar", dass Küssel es erstellt und weitergeleitet habe. "Wer das technisch gemacht hat", sei unklar.

Küssel stellt nicht in Abrede, den Text verfasst zu haben. Er behauptet aber, nichts damit zu tun gehabt zu haben, dass er auf der "alpen-donau.info" publiziert wurde.

Inhaltlich ging es in dem als "Staatsvertrag" bezeichneten Dokument unter anderem um die Benes-Dekrete. Laut Anklage, die auf den Erkenntnissen des BVT beruht, soll die Grundsatzvereinbarung "vom völkischen Staatsgedanken im nationalsozialistischen Sinn geleitet" sein. Dohr hielt dem entgegen, in dem Manifest würden primär die Entschädigungs-Frage für vertriebene Sudetendeutsche und eine Zusammenarbeit diverser Gruppen des "nationalen und sozialen Widerstands" erörtert: "Wo ist das relevant im Sinne des Verbotsgesetzes?" "Wir haben das so beurteilt. Also wird es so sein", antwortete Geissler.

"Was wissen Sie über die Benes-Dekrete?", wollte der Küssel-Verteidiger schließlich von der BVT-Spitzenbeamtin wissen. "Nix", antwortete diese nach einigem Zögern. Nach einer kurzen Pause setzte sie nach: "Was hat das damit (offenbar war die Verhandlung gemeint, Anm.) zu tun?" "Es ist Teil der Anklage", sagte Dohr.


Steiermark > Graz

Wolkig
Graz
min: 7° | max: 21°
7-Tagesprognose

Aktuelle Leser-Fotos

KLEINE.tv

Der alte Mann und der Afritzer See

Christian Kind ist 66 Jahre alt und angelt sein Leben lang. Jeden Tag im...Bewertet mit 4 Sternen

 




Fotoserien

Franziskus feierte Pfingstmesse 

Franziskus feierte Pfingstmesse

 

Events & Tickets

Ana Moura & Band Tipp

Ana Moura & Band

15.12.13 Gleisdorf
Tickets bestellen


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang