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Zuletzt aktualisiert: 17.05.2012 um 08:15 UhrKommentare

Rettungsgasse: Ab jetzt gibt es Strafen

Je mehr Fahrspuren, umso weniger funktioniert die Bildung der Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen - daran hat sich auch Monate nach ihrer Einführung wenig geändert. Doch jetzt setzt es Strafen.

Foto © APA

"Am Anfang ist Aufklärung im Vordergrund gestanden. Mittlerweile müsste die Intention angekommen sein", sagte Oberst Ferdinand Zuser, Leiter der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, im APA-Gespräch. "Jetzt muss mit Beanstandungen gerechnet werden."

Eine bundesweite Anordnung, dass gestraft werden muss, gibt es aber nicht, wie Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck betonte. Die häufigsten Vergehen der Fahrzeuglenker: Keinen Platz machen und nachträglich in die gebildete Rettungsgasse einfahren. "Autofahrer können der Versuchung einer freien Fahrspur nur schwer widerstehen", meinte der Leiter der Landesverkehrsabteilung.

Überwachung nicht einfach

"Im zweispurigen Bereich ist es relativ einfach, mit Zunahme der Fahrstreifen wird es komplexer", sagte Zuser. Hauptsächlich in Niederösterreich und rund um Wien gibt es Autobahnabschnitte mit bis zu vier Fahrspuren. In diesen Bereichen gibt es auch die meisten Probleme. Einige Dutzend Anzeigen hat es dort seit Jahresbeginn wegen Missachtung der Rettungsgasse gegeben.

Die Überwachung des neuen Gesetzes ist für die Polizei aber nicht ganz einfach. Wenn ein Unfall passiert, sind die Kräfte an den Einsatz gebunden und haben nicht Zeit, sich um die Einhaltung der Rettungsgasse zu kümmern, meinte Zuser. In Niederösterreich werden daher bei Unfällen auf der Autobahn zusätzlich Streifen gerufen - sofern diese verfügbar sind - "die schauen, ob es funktioniert". Wenn nicht, werden die Lenker angezeigt. "Das geht aber nur punktuell und anlassbezogen."


Fakten

Trotz anfänglicher Kritik steht der Verkehrspolizist Zuser dem Projekt positiv gegenüber. "Die Rettungsgasse funktioniert in Anbetracht der kurzen Zeit doch ganz gut", so Zuser.

"Alkoholisiert ein Fahrzeug zu lenken ist in der Straßenverkehrsordnung seit 1960 verboten, dennoch werden immer wieder Alkolenker erwischt", versuchte er ein wenig Nachsicht mit den Autofahrern walten zu lassen. Schwarze Schafe gebe es immer.

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