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Zuletzt aktualisiert: 07.05.2012 um 20:55 UhrKommentare

TU Graz entschied sich für Studiengebühren

Die Technische Universität Graz entscheidet sich klar für Studiengebühren ab Herbst. Rektor Harald Kainz ist erleichtert. Die Studentenvertreter wollen mit Klagen reagieren.

Foto © Jürgen Fuchs

Die Spannung war groß am Montag Nachmittag an der Technischen Universität Graz: Würde der Senat der Universität dem Antrag des Rektorates folgen und ab Herbst Studiengebühren einführen lassen? Nach mehreren Stunden Debatte war dann das Ergebnis klar: In geheimer Abstimmung votierten 15 Vertreter - Professoren, Assistenten, Studenten - für Gebühren, zehn dagegen. Eine Stimme war ungültig.

"Wir haben tief durchgeatmet", gestand Rektor Harald Kainz. Schließlich hatte ein paar Stunden zuvor die technische Schwesternuniversität, die TU Wien, genau diesen Antrag abgelehnt. Die dritte technische Uni in Österreich, die Montanuni Leoben, hatte gar nicht erst einen Antrag eingebracht.

"Es war sicherlich nicht einfach für den Senat. Aber es war eine sehr konstruktive Sitzung. Ich bin sehr froh über das Ergebnis und trage jetzt die Verantwortung, dass wir die Angebote an die Studierenden einlösen, die wir ihnen gemacht haben."

So sollen zehn Prozent der Gebühren - zahlen müssen nur Langzeitstudierende und Ausländer - in einen Sozialtopf kommen, wo auch die Hochschülerschaft mitentscheidet. Weitere zehn Prozent sollen an begabte Studenten gehen, um Auslandssemester zu unterstützen.

Sollte das Höchstgericht nur in einem einzigen Fall die Regelung aufheben, werde man allen Studierenden den Beitrag zurückzahlen. Kainz will damit Massen-Berufungen verhindern.

Studenten enttäuscht

All das konnte allerdings die Studentenvertreter nicht überzeugen: "Wir sind sehr enttäuscht, dass der Senat nicht so mutig war, den Antrag abzulehnen", sagte Studentenchef Rudolf Weißenbacher. Die Studentenvertreter hätten sich geschlossen gegen den Antrag gestellt, der "viele Punkte offengelassen hat und noch lückenhafter ist als jener Teil des Gesetzes, den das Verfassungsgericht aufgehoben hat". Man werde allen Studenten empfehlen, Berufung einzulegen. Dies habe der Rechtsbeistand der Hochschülerschaft empfohlen. "Wir wollen der Uni nicht schaden, aber wir müssen die Interessen der Studierenden vertreten."

NORBERT SWOBODA

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