Sieben Monate Haft für Fahrrad-Dieb
Klagenfurterin kaufte unwissentlich gestohlenes Rad und fuhr damit Besitzer in die Arme. Dieb erschien drei Jahre nicht vor Gericht - bis Freitag.

Foto © Koscher
Bei so einer kuriosen Geschichte staunten sogar die Polizisten nicht schlecht. Denn dass ein gestohlenes Rad wieder auftaucht, ist eine Seltenheit. Der Vorfall, der gestern am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurde, passierte im Jahr 2009. Vor einem Supermarkt in Klagenfurt wurde einem Vizeleutnant sein Fahrrad in Wert von ca. 250 Euro gestohlen. Der Unteroffizier sagt, dies mit einem Zahlenschloss gesichert zu haben. Das Schlüsselschloss wickelte er einfach verschlossen um das Lenkrand und ließ das Rad für sechs bis acht Minuten aus den Augen. Mehr brauchte der Dieb aber nicht. "Als ich das bemerkte, habe ich mich wahnsinnig geärgert", sagt der Unteroffizier. Sofort sucht der Bestohlene die nächste Polizeiinspektion auf. Doch vom Täter fehlte jede Spur. Der Vizeleutnant hatte sein Rad längst abgeschrieben. Bei einem Einkauf drei Monate später fuhr ihm doch glatt eine Frau mit seinem Fahrrad in die Arme.
Fahrrad erkannt
Er erkannte sein City-Bike, weil am Lenkrad noch immer sein Schlüsselschloss hing. Dieses schützt schon seit sieben Jahren sein Rad. Das Zahlenschloss hingegen ist wie vom Erdboden verschluckt. Daraufhin stellte er die Radfahrerin zur Rede. Diese erklärt ihm, sie habe das Herrenfahrrad um 50 Euro in einem ausgezeichneten Zustand bei einem Mann erworben."Er sagte, der Schlüssel des Schlosses ist noch bei seinem Schwiegervater, da hab ich mir nichts dabei gedacht", erklärte die Käuferin.
Die Justiz hatte bald einen Verdächtigen. Da dieser keinen fixen Wohnplatz hatte, gab es Schwierigkeiten, ihn vor Gericht zu stellen. Erst nach drei Jahren und einem Monat Untersuchungshaft kam es gestern zu einer Verhandlung. Der bisher unbescholtene 40-jährige Mann meinte: "Ich habe das Rad gestohlen, aber nicht aufgebrochen."
Der Vizeleutnant betonte aber vor Gericht noch einmal, es abgesperrt zu haben. Einzelrichter Oliver Kriz glaubte dem Opfer und verurteilte den 40-Jährigen letztlich wegen Einbruchdiebstahls zu sieben Monaten bedingter Haft (auf eine Probezeit von drei Jahren). Der Raddieb verließ daraufhin den Gerichtssaal als freier Mann.










