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Zuletzt aktualisiert: 26.03.2012 um 18:02 UhrKommentare

Mutter vom Vorwurf des Quälens freigesprochen

Foto © APA

Eine 36-jährige Tirolerin und ihr 44-jähriger Lebensgefährte sind am Montag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf des Quälens ihrer unmündigen Kinder freigesprochen worden. Der Zweitangeklagte wurde jedoch wegen Körperverletzungen an beiden Kindern sowie wegen einer gefährlichen Drohung und versuchter Nötigung gegen andere Personen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt.

Die beiden Angeklagten hätten zwar "überholte Erziehungsmethoden" angewandt, es habe ihnen jedoch nicht einmal ein bedingter Vorsatz nachgewiesen werden können, erklärte Richter Günther Böhler in seiner Urteilsbegründung. Es habe keine gröbliche Vernachlässigung der Kinder stattgefunden und diese hätten keine seelischen Qualen erlitten. Auch sah das Gericht eine beträchtliche Schädigung der heute 19 und 15 Jahre alten Töchter, wie vom Sachverständigen festgestellt, als "nicht erweislich" an.

Die beiden Töchter waren zuvor per Video einvernommen worden. Die Jüngere wollte jedoch nicht mehr, wie in ihren Vernehmungen im Vorfeld des Prozesses, gegen ihre Mutter aussagen. Beide Mädchen bestätigten jedoch, vom Lebensgefährten der Mutter zweimal geschlagen worden zu sein - einmal mit der Faust ins Gesicht und ein weiteres mal mit einem Stoß gegen einen Scheibtruhe. Daraufhin stellte Staatsanwältin Erika Wander einen Eventualantrag auf Verurteilung wegen Körperverletzung gegen den Mann.

Der Mutter war vorgeworfen worden, ihre Töchtern zwischen den Jahren 2002 und 2009 zusammen mit ihrem Lebensgefährten unter anderem als Strafe das Essen verweigert, ihnen den WC-Besuch in der Nacht verboten und ihnen Schläge und Fußtritte versetzt zu haben. Die Angeklagten hatten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt.

Das Verfahren war im Jänner vertagt worden, weil Richter Böhler die Mädchen "kontradiktorisch" per Video vernehmen wollte. Zudem wurde der Sachverständige mit einer Ergänzung seines Gutachtens hinsichtlich einer möglichen Schädigung der Kinder beauftragt.

Quelle: APA

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