Österreicher in Thailand wegen Drogen verhaftet
Ein 51 Jahre alter Österreicher ist in Thailand wegen Drogenbesitzes verhaftet worden. Der Mann war Beamten in der thailändischen Kleinstadt Aranyaprathet im Bezirk Sa Kaeo beim Grenzübergang zu Kambodscha ins Netz gegangen. Polizisten stellten bei Harald Richard R. Medikamente sowie geringe Mengen Drogen sicher, berichteten thailändische Medien.
"Der Mann, der in medizinischer Behandlung steht, hatte bei seinem Grenzübertritt entsprechende Medikamente bei sich sowie eine geringe Menge Drogen", bestätigte der Sprecher des Außenministeriums, Peter Launsky-Tieffenthal. Die thailändischen Behörden hätten bereits die österreichische Botschaft in Bangkok verständigt. Auch die Angehörigen des Österreichers wurden bereits informiert. Bei seiner Festnahme war er in Begleitung seiner deutschen Lebensgefährtin, sagte der Sprecher. Am Montag soll der Mann einem Richter vorgeführt werden.
Wie das thailändische Nachrichtenportal MCOT auf seiner Webseite am Donnerstag berichtete, gab der Österreicher gegenüber der Polizei an, dass er die Drogen in der kambodschanischen Hafenstadt Sihanoukville erworben habe. Demnach soll es sich dabei um 3,1 Gramm Marihuana, Reste von Heroin sowie 53 Diazepam-Tabletten (Beruhigungsmittel, Anm.) handeln. Das Ziel von Harald Richard R. sei der Badeort Pattaya gewesen.
Launsky-Tieffenthal wies im Gespräch mit der APA auch darauf hin, dass das Ministerium bereits seit langer Zeit ausdrücklich vor den Konsequenzen von Drogenbesitzes in Thailand warnt. So steht auch auf der Homepage des Außenministeriums: "Auf Erwerb, Besitz, Verteilung, Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr selbst kleiner Mengen von Rauschgiften (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) aller Art stehen strengste Strafen (bis zu lebenslanger Haft), bei Handel (auch bei Verdacht des Handels) sieht das Strafgesetz die Todesstrafe vor, die auch bei Ausländern vollstreckt wird." Erst im Jahr 2004 sind demnach sechs Drogenhändler, darunter zwei Ausländer, hingerichtet worden.
Schon bei geringen Mengen würde das thailändisch Strafrecht davon ausgehen, dass diese zum Vertrieb bestimmt seien. Gerichtsverfahren in Thailand sind laut dem Ministerium langwierig, die Verfahrensregeln sind mit europäischen Vorstellungen nicht vergleichbar. "Bei Straftaten drohen lange Untersuchungshaft, eingeschränkte Möglichkeiten der Verteidigung und besonders harte Haftbedingungen", so die Warnung des Ministeriums.










