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Zuletzt aktualisiert: 04.03.2012 um 05:10 UhrKommentare

Bedingungen für Schwangere im Job werden härter

Weil die Kriterien für vorzeitigen Mutterschutz verschärft wurden, flüchten immer mehr Schwangere in Krankenstand oder schmeißen den Job.

Schwangere werden nicht mehr so leicht vom Job freigestellt. Der GKK sparte das 5,5 Millionen Euro

Foto © FotoliaSchwangere werden nicht mehr so leicht vom Job freigestellt. Der GKK sparte das 5,5 Millionen Euro

Schwangere Frauen mit Sparmaßnahmen zu plagen, ist eine Sauerei", sagt der Oberkärntner Gynäkologe Klaus Veiter. Grund für seinen Ärger ist ein umstrittener Erlass aus dem Sozialministerium, der die Kriterien für den vorzeitigen Mutterschutz verschärft. So sind seit knapp einem Jahr Beschäftigungsverbote vor der 15. Schwangerschaftswoche nicht mehr möglich. Und Beschwerden, wie etwa Dauerübelkeit, gelten nicht mehr als Freistellungsgrund.

Die Folge: "2011 wurden 15,75 Prozent weniger Kärntnerinnen vorzeitig freigestellt", sagt Helgard Kerschbaumer, die Verantwortliche bei der Gebietskrankenkasse Kärnten (GKK). "Das brachte der Kasse Einsparungen von 5,5 Millionen Euro." Den Arbeitgebern kostet der medizinisch indizierte vorzeitige Mutterschutz nichts. Denn Schwangere, die aus medizinischen Gründen früher aus dem Beruf aussteigen müssen, bekommen ihr volles Gehalt von der GKK weiter überwiesen. "70 Prozent des Geldes erhält die Kasse vom Familienlastenausgleichsfonds refundiert", präzisiert Kerschbaumer. Je weniger Frauen in vorzeitigen Mutterschutz gehen, desto weniger Ausgaben hat also der Staat und die Kasse.

Krankes Argument

Dieses Argument findet Gynäkologe Veiter "krank". Er meint: "Seit es so schwer ist, Frauen aus medizinischen Gründen früher freizustellen, nehmen halt die langen Krankenstände von Schwangeren zu - die kosten der GKK genauso Geld." Das Hauptproblem sei aber ohnehin ein anderes: "Es gibt nun immer mehr Frauen, die in der Schwangerschaft ihren Job kündigen, weil sie nicht in vorzeitigen Mutterschutz gehen können. Die werdenden Mütter sagen, mein Kind und meine Ruhe sind mir wichtiger, ich hau' den Hut drauf." Genau das macht auch Arbeiterkammer-Juristin Michaela Eigner Sorgen - denn: "Mit einer Kündigung verzichten Schwangere auf alle Ansprüche, vor allem auf die Rückkehr nach der Karenz."

Gefahr fürs Kind

Prinzipiell gibt es für schwangere Arbeitnehmerinnen zwei Freistellungs-Gründe: die medizinischen und die arbeitsplatzbedingten - etwa wenn die Art der Arbeit die Gesundheit des Babys und der Mutter gefährdet. Das ist beispielsweise bei OP-Krankenschwestern, Chemikerinnen oder bestimmten Fabrikarbeiterinnen der Fall. Arbeitsbedingte Freistellungen gab und gibt es in Kärnten allerdings nur sehr selten. Diese Art des Mutterschutzes muss nämlich von der Firma der Schwangeren bezahlt werden, nicht von der GKK. Das heißt ein kleiner Unternehmer, etwa ein Maler, muss eine schwangere Malerin freistellen, weil diese nicht mehr auf Gerüste klettern darf. Gleichzeitig muss er aber eine neue Malerin einstellen und entlohnen, damit er seine Aufträge erfüllen kann.

Facharzt Veiter sagt: "Mir hat ein betroffener Unternehmer gesagt, wenn das mit den Frauen so kompliziert ist, stelle ich gar keine mehr ein." Seit dem die medizinischen Freistellungen schwieriger wurden, sind also auch die Arbeitgeber gefordert. "Bei uns liefen deshalb schon die Telefone heiß", sagt Christof Trattler, Jurist der Wirtschaftskammer.

"Einen Kleinunternehmer kann das finanziell riesen Schwierigkeiten bringen, wenn er die monatelange Freistellung für eine Schwangere bezahlen muss. Für solche Fälle sei mittlerweile "sogar schon ein Notfallfonds innerhalb der Kammer gefordert werden".

Männer bevorzugt

Trattler: "Die neuen Bestimmungen haben uns alle gewundert." In der Praxis habe das dazu geführt, dass immer mehr Schwangere immer länger in Krankenstand gehen. Das Denken, Frauen deshalb nicht mehr einzustellen, gäbe es tatsächlich, auch wenn es keiner zugeben will. Gynäkologe Veiter diagnostiziert: "Im Endeffekt fällt also alles wieder den Frauen auf den Kopf. Sie sind die Blöden."


Das Gesetz

Schutzfrist. Werdende Mütter dürfen in den letzten acht Wochen vor dem Entbindungstermin nicht arbeiten. Das ist die sogenannte Schutzfrist. Besteht Gefahr für Mutter oder Kind, können Schwangere früher freigestellt werden, wenn der Facharzt die Freistellung befürwortet und schriftlich begründet. Endgültig über die Freistellung entscheiden aber die Arbeitsinspektionsärzte oder der Amtsarzt, der ein Freistellungszeugnis ausstellt.

Wochengeld. Während des Mutterschutzes erhalten Frauen von der Krankenkasse Wochengeld. Ihr Arbeitgeber zahlt in der Zeit keinen Lohn oder kein Gehalt. Auch nicht im vorzeitigen Mutterschutz, wenn die Frau aus medizinischen Gründen früher freigestellt wird.

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