Kein Tatausgleich bei Korruption
Ursprünglich wollte die Justizministerin die Regelung für die Diversion u.a. auch auf Korruptionsdelikte ausweiten. Nach heftiger Kritik wird sie nun aus dem Sparpaket gestrichen.

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Das Justizministerium reagiert auf die scharfe Kritik an seinem Vorhaben, die Diversion auch auf Wirtschafts-, Amts- und Korruptionsdelikte auszuweiten. Dieser Punkt wird aus dem Entwurf für das "Stabilitätsgesetz" herausgenommen und das Thema eingehend in der Arbeitsgruppe zur "Vertrauensoffensive" diskutiert.
Außerdem wird die für 1. Juli geplante Anhebung der Wertgrenzen für die Bezirksgerichts-Zuständigkeit auf 1. Jänner 2013 verschoben und vorher eingehend analysiert, berichtete eine Sprecherin der Justizministerin am Dienstag der APA. Am Mittwoch waren die Standesvertreter - Richter-Präsident Werner Zinkl und Justiz-Gewerkschaftschef Klaus Schröder - zu einem Gespräch im Justizministerium. Dort wurde den Standesvertretern Entgegenkommen signalisiert. Sie begrüßen das Einlenken des Ministeriums.
Karl will weiter Staatsanwälte entlasten
Justizministerin Karl bleibe aber bei ihrem Ziel, die Staatsanwälte im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu entlasten. Es sei ihr aber nie darum gegangen, die Diversion auf große Korruptionsfälle auszuweiten, sagte Karls Sprecherin. Die Ministerin erachte es nach wie vor für sinnvoll, diese raschere Erledigungsmöglichkeit für die vielen Fälle kleinerer Amtsdelikte - etwa Ausstellen eines "Pickerls" ohne Prüfung des Autos - anzuwenden.
Dass das Justizministerium in seinem Sparpaket so weitreichende Reformen wie die Wertgrenzennovelle oder die Diversion "versteckt" hatte, hat für einen Sturm der Empörung bei den Standesvertretern der Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälten, vielen Strafrechtsexperten gesorgt, auch die Finanzmarktaufsicht oder der Rechnungshof lehnte die neue Diversion ab.
Angesichts der vielen Befürchtungen und Einwendungen werde man das erst "in aller Breite diskutieren", sagte Karls Sprecherin Sabine Mlcoch am Dienstag gegenüber der APA. Dort könne man auch über den Wunsch reden, die Diversion ganz neu zu regeln.
Die Standesvertreter begrüßen diese Vorgangsweise, betonte Richter-Präsident Werner Zinkl nach dem Gespräch mit Karl. Gegen eine Ausweitung der Diversion auf einfache Fälle von Amtsmissbrauch ohne Bereicherung oder Vorteilsnahme hätte man nichts einzuwenden. Es wäre durchaus vernünftig, wenn z.B. ein Lehrer, der Prüfungsfragen verrät, nicht strafrechtlich wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wird. In der bevorstehenden Diskussion möchte Zinkl erreichen, dass die Diversion nur mehr vom Gericht - und nicht mehr vom Staatsanwalt - angeboten werden darf.
Vorerst zufrieden sind Zinkl und Klaus Schröder, der Chef der Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der GÖD, auch mit dem Vorgehen bei der Wertgrenzennovelle, mit der die Zuständigkeit der Bezirksgerichte in Zivilrechtssachen erweitert werden soll. Sie bleibt zwar im Gesetz, das Inkrafttreten wird aber von 1. Juli auf 1. Jänner 2013 verschoben. Die Ministerin habe zugesagt, dass vorher genau untersucht wird, welche Auswirkungen dies haben wird. Ob die Standesvertreter dann einer Anhebung von 10.000 auf 25.000 Euro zustimmen werde, werde sich zeigen. Denkbar seien auch flankierende Maßnahmen etwa beim Personal, meinte Zinkl.
Die Standesvertreter haben Karl bei dieser Unterredung auch ihre Vorstellungen zu den Bezirksgerichts-Schließungen vorgetragen. Bezirksgerichte sollten mindestens drei Richter beschäftigen - und bei den Zusammenlegungen müsse man auch auf "zentrale Orte" (also wichtige Orte, auch über die Bezirkshauptmannschafts-Standorte hinaus) und die Erreichbarkeit Rücksicht nehmen. Dies deckt sich nicht mit Karls "Idealvorstellung", wonach es nur mehr Bezirksgerichte mit mindestens vier Richtern gäbe. Die Standesvertreter warten zunächst aber die Verhandlungen der Ministerin mit den Landeshauptleuten ab, denn "ohne Zustimmung der Länder kann nichts geschehen". Mitte März sollten diese abgeschlossen sein, dann ist ein weiteres Gespräch im Justizministerium vereinbart.
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Diversion
Unter Diversion versteht man allgemein alternative Beendigungsmöglichkeiten bei Strafverfahren im Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalität, d.h die Staatsanwaltschaft tritt vom Verfahren gegen Erfüllung bestimmter Leistungen (z.B. Zahlung eines Geldbetrages,Gemeinnützige Leistungen) des Tatverdächtigen zurück.
Im Justiz-Entwurf war für Vermögens-, Amts- und Korruptionsdelikte - die in die Zuständigkeit von Schöffengerichten fallen - eine neue Form der Diversion vorgesehen. In minder schweren Fällen wäre es möglich gewesem, auf ein Verfahren mit Schuldspruch und Strafe zu verzichten, wenn der Beschuldigte gewisse Voraussetzungen erfüllt: Eine Geldbuße in Höhe von 360 Tagessätzen, Entschädigung aller Opfer, Ablieferung des Gewinns aus der Straftat.












