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Zuletzt aktualisiert: 23.02.2012 um 13:28 UhrKommentare

Keine Sammelklage wegen Implantaten in Österreich

Foto © APA

Nach dem Skandal um mit Industriesilikon gefüllte Brustimplantate haben sich nach einem Aufruf des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) 60 betroffene Frauen gemeldet. Der VKI prüft derzeit die Möglichkeit, um gegen Hersteller und Versicherer vorzugehen. Eine Sammelklage nach österreichischem Recht ist nämlich nicht möglich, wie Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, erläuterte.

Nachdem ein Rechtsgutachten von österreichischen, deutschen und französischen Rechtsanwälten eingeholt wurde, ist die Lage, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen, nicht ganz so einfach, wie Kolba gegenüber der APA ausführte. Ein Sammelklage wird durch EU-Recht verhindert, das besagt, dass man sich nach dem Abtreten der Ansprüche von Geschädigten an einen Verbraucherverband wie dem VKI nicht mehr auf den Verbrauchergerichtsstand berufen kann. "Das mag bei einer Abtretung an ein Inkassobüro sinnvoll sein, bei einer Abtretung an einen Verbraucherverband ist das aber - für grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung - kontraproduktiv", meinte Kolba.

Was geschädigten Frauen nun bleibt, ist die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren gegen den französischen Hersteller Poly Implant Prothese (PIP) und deren leitende Angestellte (anhängig in Marseilles) als Geschädigte anzuschließen. Der VKI prüft nun, welche Kosten dafür entstehen würden und ob man - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - das Angebot machen könne, diesen Anschluss für Betroffene kostenlos oder gegen eine kleine Kostenpauschale zu organisieren.

Weiters gibt es die Möglichkeit von der Haftpflichtversicherung von PIP, der Allianz, Ersatz zu verlangen. "Die Versicherung kann aber im Gerichtsverfahren einwenden, dass der mit der PIP geschlossene Versicherungsvertrag nichtig sei, weil sie ebenfalls von PIP getäuscht worden ist", sagte Kolba. "Ob dieser Einwand bei Gericht erfolgreich wäre, können wir derzeit nicht abschätzen." Der VKI denkt daher in diesem Fall an einen Musterprozess, um die Einwendungen der Versicherung exemplarisch zu klären. Das Problem dabei ist, dass so ein Musterprozess viel Zeit in Anspruch nehmen kann und in der Zwischenzeit die Ansprüche anderer Betroffener verjähren.

Quelle: APA

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