Tierschützer-Prozess: Keine kriminelle Vereinigung
Die 13 beschuldigten Tierschützer sind nicht der Organisierten Kriminalität zuzurechnen. Das geht laut einem "Standard"-Bericht aus der schriftlichen Urteilsbegründung der Wiener Neustädter Richterin Sonja Arleth hervor, die im Mai 2011 im sogenannten Tierschützer-Prozess alle Angeklagten vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung - nicht rechtskräftig - freigesprochen hatte.
Die Tierschützer hätten dem Bericht zufolge "durch legale Aktionen des zivilen Ungehorsams im Rahmen einer Protestbewegung politische Ziele verfolgt". Arleth fehlten darüber hinaus bei den angeklagten Einzeldelikten ausreichende Tatbegehungsbeweise, so "Der Standard". Die Richterin habe vor allem den Hauptvorwurf von Staatsanwalt Wolfgang Handler zurückgewiesen, wonach eine kriminelle Tierschutzorganisation in verbrecherischer Absicht international vernetzt gegen Tierversuche und Pelzhändler vorgehe.
Kritik übte die Richterin laut "Standard" auch am Leiter der Sonderkommission Tierschutz und derzeitigen Leiter des Wiener Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), Erich Zwettler: Dieser habe zum Einsatz der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand nur "Schutzbehauptungen" aufgestellt. Handler hatte unmittelbar nach dem Urteilsspruch angekündigt, in Berufung zu gehen. Dies könnte sich der Tageszeitung zufolge unter anderem darauf stützen, dass zwei Anträge des Staatsanwalts auf Zeugenvorladungen zum "Mafia"-Vorwurf zurückgewiesen wurden.











