Schüler bei Unfall getötet - Urteil reduziert
Bei einem Verkehrsunfall in Strobl im Flachgau hat im November 2009 ein heute 37-jähriger Nebenerwerbslandwirt zwei Buben aus Wien niedergefahren. Der 14-Jährige starb noch an der Unfallstelle, sein 13-jähriger Cousin überlebte mit schwersten Verletzungen. Am Donnerstag wurde die teilbedingte Haftstrafe gegen den Lenker rechtskräftig auf eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro reduziert.
Das beschloss ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz. Der gebürtige Oberösterreicher hatte am 27. November 2009 gegen 22.00 Uhr die beiden Buben auf der St. Wolfganger Landesstraße gerammt, als diese von links nach rechts die Fahrbahn überquerten. Laut Staatsanwalt verließ der Mann danach fluchtartig den Unfallort und versteckte sich zwei Tage lang. Die Polizei entdeckte schließlich den beschädigten Wagen in einer Scheune des Angeklagten. Er sei in Panik nach Hause gefahren, habe sich dort verkrochen und Alkohol getrunken, schilderte er später vor Gericht.
Obwohl Zeugen aussagten, dass der Unfalllenker am Nachmittag vor dem Unglück mindestens fünf halbe Liter Bier getrunken habe, konnte ihm im Nachhinein keine Alkoholisierung mehr nachgewiesen werden. Unbestritten war hingegen, dass er sein Fahrzeug in der Dunkelheit mit Abblendlicht mit 80 bis 86 km/h gelenkt hatte, was laut einem Kfz-Gutachten um rund 30 km/h zu schnell war.
Für das Landesgericht Salzburg lagen am 31. August des Vorjahres trotz der nicht mehr nachweisbaren Alkoholisierung "besonders gefährliche Verhältnisse" vor, was sich auf das Strafausmaß auswirkte. Der Angeklagte wurde damals zu neun Monaten Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt.
Der Berufungssenat verneinte aber am Donnerstag die Frage der "besonders gefährlichen Verhältnisse". Eine Alkoholisierung sei nicht nachweisbar, der Lenker habe zudem laut Gutachten prompt und unverzögert reagiert, der Vorwurf der Müdigkeit sei daher nicht haltbar.











