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Zuletzt aktualisiert: 02.02.2012 um 13:15 UhrKommentare

Schuldsprüche im Tschetschenen-Mord bestätigt

Foto © APA

Die Schuldsprüche im sogenannten Wiener Tschetschenen-Mord sind rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in nichtöffentlicher Sitzung die Verurteilung von drei Männern bestätigt, die im Juni 2011 aufgrund ihrer Verwicklung in den Fall Israilov wegen Beteiligung am Mord, versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht und Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden waren.

Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilov war am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossen worden. Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge handelte es sich dabei vermutlich um eine vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegebene Tat. Der 27-jährige Israilov hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben und sollte daraufhin entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung am Widerstand von Israilov scheiterte, "war das sein Todesurteil", so die Wiener Anklagebehörde.

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang drei Männer vor Gericht gebracht: Otto K., der das Verbrechen geplant haben soll, Suleyman D., der Israilov angeblich wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen hatte, sowie Turpal-Aliy Y., der Israilov gemeinsam mit dem flüchtigen Letscha B. verfolgt, in die Enge getrieben und zu überwältigen versucht hatte. Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft Letscha B. ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte.

Otto K. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, Suleyman D. erhielt 19, Turpal-Aliy Y. 16 Jahre Haft. Ob es bei den verhängten Strafen bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Der OGH wies dem OLG den Akt zur Prüfung der eingebrachten Strafberufungen zu. Die eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden wurden laut OGH verworfen.

Quelle: APA

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