Prozess um Bundesbuchhaltungsaffäre
Im Prozess um die Bundesbuchhaltungsaffäre hat der suspendierte BHAG-Bereichsleiter Wolfgang W. (47) erklärt, weshalb er dem Chef des Bildungsinstituts "Venetia", Kurt D., unberechtigte Forderungen in Millionenhöhe bestätigt und ihm bzw. dessen Gläubigern am Ende 16, 9 Millionen Euro überwiesen hatte. "Dieser Mensch hat mich vollständig in den Bann gezogen", gab der Beamte zu Protokoll.
"Seit damals verstehe ich jede Person, die einer Sekte erliegt", so W. Der 56-jährige Kurt D. sei als "Sir" aufgetreten, habe ihn etwa stets mit "Herr Vorstand, küss die Hand" begrüßt, erinnerte sich Wolfgang W. Von den ersten privaten Treffen an sei er "diesem Menschen mental vollkommen unterlegen" gewesen.
Jedenfalls brachte der "Venetia"-Chef den mittlerweile befreundeten Beamten der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Jahr 2007 dazu, ihm zunächst eine Forderung gegenüber der Republik über 10,2 Millionen Euro zu bestätigen. "Er hat mich ziemlich bedrängt, dass ich schnell eine Unterschrift hergebe, damit er weitermachen kann. Er hat meine Hand genommen. Ich musste ihm in die Augen schauen. Ich konnte mich nicht wehren", erzählte Wolfgang W.
In weiterer Folge habe Kurt D. immer neue Bestätigungen begehrt. Darüber nachgedacht, was Kurt D. mit diesen Papieren machen könne - der Unternehmer verkaufte die Forderungen teilweise über Mittelsmänner an Investoren -, habe er nicht, meinte der Beamte.
Als Ende 2007 erste Investoren sich telefonisch bei ihm meldeten und ihn bedrängten, weil sie auf Basis der erworbenen Schuldscheine Geld sehen wollten, habe er "in der Hoffnung, dass es dabei bleibt, eine erste Überweisung gemacht", so Wolfgang W. Ein Irrtum, wie sich alsbald herausstellte. Nachdem er 1,3 Millionen hergegeben hatte, wurde dem Beamten telefonisch mit Anzeigen und Klagen gedroht, sodass er weitere Millionen transferierte. Dies, obwohl die "Venetia" zwischenzeitlich bereits ihre Tätigkeit eingestellt hatte.
Dass Bescheinigungen über vorgebliche Forderungen gegenüber der Republik Österreich ausgestellt wurden, war in der BHAG offenbar kein Einzelfall. Wie ranghöchste BHAG-Vertreter nun im Zeugenstand einräumten, hatte nicht nur Wolfgang W. entsprechende Papiere ausgestellt.
Ebenfalls vernommen wurde ein mitangeklagter Wiener Rechtsanwalt, der als Treuhänder in den regen Handel mit den Forderungsbestätigungen verwickelt war. Er betonte, von der Rechtmäßigkeit der Forderungen überzeugt gewesen zu sein, und bekannte sich daher "nicht schuldig". Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.











