26-Jähriger wähnt sich als Millionär: Casinos Austria vor Gericht
Gegen die Casinos Austria prozessiert ab 10. Jänner ein Schweizer, der im Vorjahr bei einem Automaten im Casino Bregenz einen 43-Millionen- Euro-Jackpot knackte. Das Casino verwies auf einen Software-Fehler und verweigerte die Auszahlung. Der Ankläger fordert fünf Millionen.

Foto © APKläger fordert fünf Millionen
Für kurze Zeit durfte sich ein 26-jähriger Schweizer im vergangenen März als vielfacher Euro-Millionär fühlen: Im Casino Bregenz zeigte ihm ein Spielautomat den Gewinn des Jackpots in Höhe von fast 43 Millionen Euro an. Aus dem Geldsegen aber wurde nichts. Das Casino verwies auf einen Softwarefehler und verweigerte die Auszahlung des Betrags. Der Schweizer strengt deshalb einen Schadenersatz-Prozess an, in dem es um fünf Millionen Euro geht. Die Verhandlung findet am kommenden Dienstag (10. Jänner) am Landesgericht Feldkirch statt.
Der Schweizer ist der Meinung, bei seinem Besuch im Casino Bregenz am 26. März den Jackpot ausgelöst zu haben. Nach der Anzeige der Gewinnsumme auf dem Automaten habe aber ein Mitarbeiter des Casinos den Chip des Automaten entfernt, um ihn zu überprüfen, so der Eidgenosse. Dabei stellte sich nach Angaben der Casinos Austria heraus, dass ein Softwarefehler vorlag. Es sei auch für den Kunden an der Anzeige klar erkennbar gewesen, dass er nicht gewonnen habe, zudem weise der Automat ein Gewinnlimit von 4.500 Euro aus, argumentiert das Glücksspielunternehmen. Rechtlich sei "alles korrekt", betonte Casinos-Sprecher Martin Himmelbauer im vergangenen Herbst.
Der Tiroler Advokat Thomas Kerle, der den Schweizer vertritt, beurteilt die Sachlage anders. Die Casinos Austria hätten keine Bereitschaft gezeigt, zu einer Aufklärung der Vorkommnisse unter Einbeziehung unabhängiger Experten beizutragen, kritisierte der Rechtsanwalt. Ebenso hätten der Staat bzw. das Finanzministerium als Aufsichts- und Kontrollbehörde eine Untersuchung des Automaten durch einen unparteiischen Fachmann abgelehnt, bemängelte Kerle bei einer Pressekonferenz im Dezember.
Die Festsetzung der Klagssumme auf fünf Millionen Euro begründete Kerle mit den anfallenden Gerichtsgebühren. Hätte man den Streitwert mit 43 Millionen Euro beziffert, wären über 500.000 Euro an Gebühren fällig geworden. So sind es immer noch 62.000 Euro. Die Klagssumme könnte im Rahmen des Prozesses aber noch angehoben werden.











