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Zuletzt aktualisiert: 31.12.2011 um 05:10 UhrKommentare

Bei der Polizei kommt keiner mehr zu kurz

Historischer Schritt: Ab 1. Jänner fällt die Mindestgröße für Polizisten. Dadurch erhofft man sich auch mehr weibliche Bewerber.

Diese im Dezember angelobten Kärntner Polizeischüler mussten noch "Körpergröße" zeigen

Foto © KLZ/TraussnigDiese im Dezember angelobten Kärntner Polizeischüler mussten noch "Körpergröße" zeigen

Wer bislang bei der Polizei arbeiten wollte, musste Größe zeigen: Männer mussten 1,68 Meter und Frauen 1,63 Meter groß sein. Durch diese Vorgaben, die aus den 1950er-Jahren stammen, sind viele "zu kurz gekommen". Betroffen waren vor allem Migranten und Frauen.

Ab sofort spielt die Körpergröße bei der Polizei keine Rolle mehr. "Ab 1. Jänner ist die Mindestgröße Geschichte", sagt Chefinspektor Harald Noschiel, Sprecher des Innenministeriums. "Nur die Besten werden genommen, da sollte doch ein Zentimeter mehr oder weniger nicht den Ausschlag geben." Damit das Anforderungsprofil geändert werden konnte, beschloss das Parlament eine Gesetzesänderung. BZÖ und FPÖ wollten im Vorfeld die Abschaffung der Mindestgröße verhindern und sprachen von einer künftigen "Zwergerlpolizei". "Die Mindestkörpergröße im Polizeialltag sei wichtig, denn bei der Schlichtung im Falle eines Raufhandels ist der Beamte ja auch körperlich gefordert", hörte man von den Kritikern. "Die wahre Größe liegt nicht in der Körpergröße, sondern in der Kompetenz und Motivation", meinten die Befürworter.

Nicht nur die Mindestgröße, sondern auch das Höchstalter von 30 Jahren für Polizeibewerber wurde als nicht mehr zeitgemäß angesehen und abgeschafft. Jetzt hofft man auf noch mehr Bewerber für den Polizeidienst.

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Wie ein Polizeibewerber trickste

Weil er seine Perücke künstlich erhöht hatte, um die geforderte Mindestgröße für den Polizeidienst zu erreichen, ist ein Bewerber im indischen Mubai verhaftet worden! Als er feststellte, dass er das Gardemaß von 1,68 Meter um drei Zentimeter verfehlte, stopfte er sich kurz entschlossen sein Unterhemd unter sein falsches Haarteil. Der seltsame Haarturm fiel jedoch auf. Der Mann wurde wegen grober Täuschung angezeigt und erst gegen Kaution freigelassen.

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