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Zuletzt aktualisiert: 28.12.2011 um 13:06 UhrKommentare

Massive Luftbelastung durch Silvester-Feuerwerke

Foto © APA

Feuerwerkskörper sind Umweltbomben: Auf diese vielfach unterschätzte Belastung machte am Mittwoch der Konsumentenschutzsprecher der SPÖ, Johann Maier, in Salzburg aufmerksam. So wurde zum Beispiel am Neujahrstag 2011 in Graz eine Feinstaubbelastung von 193 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen, der Grenzwert (50) wurde damit fast um 300 Prozent überschritten.

In 14 von 15 Messregionen wurde zu Silvester des Vorjahres eine überhöhte Feinstaubbelastung registriert, am Neujahrstag war dies noch in zwölf Regionen der Fall. Besonders betroffen sind laut Maier die östlichen Bundesländer, während im Westen sehr hohe Stickstoffdioxid-Werte festgestellt wurden.

Nach Hinweisen aus Dänemark hat Österreich vor zwei Jahren begonnen, Feuerwerkskörper chemisch zu analysieren. Dabei zeigte sich, dass in durchschnittlich jeder fünften Rakete Hexachlorbenzol enthalten war, der Anteil betrug bis zu vier Prozent. Dieser Stoff ist in ganz Europa verboten und gilt als krebserregend. Enthalten ist er in Feuerwerkskörpern aus China, laut Maier ist es aber nicht möglich festzustellen, welche Firmen derartige Produkte erzeugen. Über 90 Prozent aller Raketen kommen aus China, es wäre daher wichtig, die Kontrollen an den Außengrenzen zu verschärfen, so der Abgeordnete.

Die Zahl der Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz steigen in Österreich seit Jahren: Waren es vor vier Jahren noch 739, lag sie beim vergangenen Jahreswechsel bereits bei 1.073. Unfälle mit Personenschaden durch Feuerwerkskörper wurden in den vergangenen vier Jahren jeweils zwischen 20 und 36 registriert.

Massiv zugenommen haben allerdings die Sachschäden durch Silvester-Raketen. Wurden früher zwischen 137 und 160 derartige Unfälle pro Jahreswechsel gezählt, waren es 2010/11 mit 290 doppelt so viele. Auch die Zahl der Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung hat im Vorjahr mit 576 einen neuen Höchstwert erreicht.

Maier fordert eine Überarbeitung der EU-Richtlinien und des Pyrotechnikgesetzes. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die Sprengstoffmenge in den Raketen reduziert wird und die toxischen Stoffe verschwinden. Außerdem sollte die Altersgrenze für Feuerwerkskörper der Klasse II (z. B. Schweizerkracher) wieder von 16 auf 18 Jahren angehoben werden.

Quelle: APA

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