Fünfjähriger von Pistenraupe erfasst und getötet
Eine bergabwärts fahrende Pistenraupe erfasste am Sonntag im Salzburger Werfenweng (Pongau) einen 32-jährigen Schifahrer und seinen 5-jährigen Sohn. Der Bub verstarb an der Unfallstelle, der Vater wurde schwer verletzt. Der Lenker der Pistenraupe und die Angehörigen stehen unter schwerem Schock.

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Ein tragisches Unglück hat sich gestern, Sonntag, am Nachmittag auf einer Skipiste in Werfenweng im Salzburger Pongau ereignet: Eine bergwärts fahrende Pistenraupe erfasste gegen 16.10 Uhr einen 32-jährigen Schifahrer und dessen fünfjährigen Sohn. Die beiden Urlauber aus Baden-Württemberg in Deutschland wurden laut Polizei mitgeschleift. Der Bub verstarb noch an der Unfallstelle. Sein Vater wurde vom Roten Kreuz mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Schwarzach gebracht.
Am Pistenrand
Zu der Kollision kam es auf der "Piste 1" auf 1.414 Meter Seehöhe. Die Abfahrt führt von der Bergstation der "Bischlinghöhe" (1.834m) ins Tal. Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Piste noch offen, es waren nur noch wenige Schifahrer unterwegs", berichtete Hannes Seyfried von der Pressestelle der Salzburger Polizei. Die letzte Bergfahrt der Lifte war für die Personenbeförderung um 16:00 Uhr anberaumt. Der Bedienstete der Bergbahnen transportierte mit der Pistenraupe eine Schneekanone am rechten Pistenrand bergauf, als das Fahrzeug die beiden Wintersportler erfasste.
Der genau Unfallhergang werde noch ermittelt, erklärte der Polizeisprecher. Ob der Pistenraupenfahrer einen Fehler gemacht habe, könne man derzeit nicht sagen. Es habe sich um einen sehr erfahrenen Mitarbeiter gehandelt. "Es wird auch noch ein Zeuge einvernommen", sagte Seyfried. Das Gelände sei zwar hügelig, die Stelle, an der es zu der Kollision kam, sei aber nicht unübersichtlich gewesen. Der Lenker des Pistengerätes hatte die Warnblinkanlage und ein akustisches Warnsignal eingeschaltet.
Die Ehefrau des Familienvaters hatte mit einem kleineren Kind an der Talstation auf ihren Mann und ihren Sohn gewartet. Dann erfuhr sie von dem tragischen Unfall. "Der Lenker der Pistenraupe, das gesamte Pistenpersonal und die Angehörigen der Verunglückten standen unter schwerem Schock", erklärte der Polizeisprecher. Die Trauernden wurden von einem siebenköpfigen Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes psychologisch betreut.
Zur Klärung der Unfallursache beauftragte die Staatsanwaltschaft Salzburg einen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Er soll eine Antwort auf die Frage finden, ob der Pistenraupenfahrer möglicherweise fahrlässig gehandelt hat. Es gebe allerdings kein Gesetz, welches das Befahren von Schipisten mit Pistengeräten regelt, erläuterte ein Alpinpolizist.
Nicht genau geregelt
Verboten sei das Befahren von Pistenraupen während der Öffnungszeiten der Schipisten nicht. Es gebe aber interne Regeln. "Es kommt immer auf das Umfeld und die Situation an", betonte der Polizist. "Der Lenker des Pistengerätes soll am Rand fahren, wenn er etwas zu transportieren hat. Eine Präparierung der Pisten soll außerhalb der Betriebszeiten der Schilifte erfolgen".
Ob sich der Pistenraupenfahrer in Werfenweng richtig verhalten habe, müsse der Sachverständige klären.











