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Zuletzt aktualisiert: 19.12.2011 um 14:42 UhrKommentare

Grasser als Privatankläger gegen Ex-Mitarbeiter

Im eigentlichen Buwog-Strafverfahren wird gegen Grasser, Meischberger, Hochegger und Plech wegen des Verdachts auf Untreue und Amtsmissbrauch ermittelt, heute tritt Grasser aber als Privatankläger gegen Ex-Mitarbeiter Ramprecht auf.

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An einem medienrechtlichen Nebenschauplatz der Buwog-Affäre wird heute der Prozess fortgesetzt. Im Verfahren, das Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) als Privatankläger gegen seinen früheren Mitarbeiter im Finanzministerium, Michael Ramprecht, führt, ist am Montag im Wiener Landesgericht der Makler Ernst Karl Plech als Zeuge geladen. Grasser selber ist heute nicht zur Verhandlung erschienen, sondern nur sein Anwalt im Medienverfahren, Michael Rami, sowie sein Anwalt im Strafverfahren, Manfred Ainedter.

Grasser hat Ramprecht wegen Übler Nachrede geklagt, weil dieser in einem "profil"-Artikel vom Oktober 2009 ein "abgekartetes Spiel" bei der Buwog-Privatisierung behauptet hatte. Ramprecht stützt sich auf Aussagen, die Plech ihm gegenüber gemacht habe. Grasser hingegen betont, dass bei der Privatisierung der Buwog-Wohnungen in seiner Amtszeit alles korrekt gelaufen sei. Von der 9,6 Millionen-Euro-Provision der bei der Privatisierung siegreichen Immofinanz an seinen damaligen Freund Walter Meischberger und an seinen späteren Geschäftspartner Peter Hochegger habe er nichts gewusst.

Ramprecht hingegen behauptet, dass schon die Auswahl der Investmentbank für die Buwog-Privatisierung, bei der letztlich trotz höherem Preis Lehman Brothers siegreich war, ein "abgekartetes Spiel" gewesen sei. Dies habe er über Plech, einen Vertrauten des damaligen Finanzministers, erfahren. Das Verfahren wird derzeit zum zweitem Mal in erster Instanz geführt. In erster Instanz waren Ramprecht und das "profil" zu Geldstrafen verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte das erstinstanzliche Urteil wegen Verfahrensmängeln aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Die Frage des Aussageverweigerungsrechts der Zeugen sei nicht ausreichend geprüft worden. Plech, Hochegger und Meischberger hatten sich unter Verweis auf gegen sie laufende strafrechtliche Ermittlungen damals der Aussage entschlagen. Dieses Recht beziehe sich aber nicht auf jene Fragen, zu denen sie bereits im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen vor dem Staatsanwalt ausgesagt hatten, so das OLG.

Im eigentlichen Buwog-Strafverfahren wird gegen Grasser, Meischberger, Hochegger und Plech wegen des Verdachts auf Untreue und Amtsmissbrauch ermittelt. Es gilt - wie immer - die Unschuldsvermutung.


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