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Zuletzt aktualisiert: 18.12.2011 um 08:34 UhrKommentare

Weitere Klage gegen Lyoness

Die weltweit aktive Einkaufsgemeinschaft Lyoness aus Graz ist mit einer weiteren Klage konfrontiert. Diesmal wollen Kunden, die diverse Lyoness-Werbekampagnen mitfinanziert haben, ihr Geld zurück.

Foto © APA

Bei den Einzahlungen, so das Argument ihres Anwalts, handle es sich um Veranlagungen. Da aber Lyoness dafür keinen Kapitalmarktprospekt aufgelegt habe, seien die Investoren zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Lyoness weist die Anschuldigungen "entschieden" zurück.

"Lyoness war erfinderisch im Aufbringen von Geld", sagt der Wiener Anwalt Eric Breiteneder. Neben den komplizierten Investments in Business-Pakete für das Anwerben von Neukunden habe Lyoness Verbrauchern auch angeboten, sich an Werbekampagnen im In- und Ausland durch einen Kapitalbeitrag zu beteiligen. Im Gegenzug sei den Investoren etwa bei der "Werbekampagne Austria" ein Fünfzehntausendstel "der geworbenen, freien Neukunden" und damit ein Vorteil aus deren Einkäufen versprochen worden.

Kein Bares gesehen

Bares haben die von ihm vertretenen Lyoness-Investoren - mittlerweile mehrere Dutzend - aber mehrheitlich nicht gesehen. Daher wollen sie jetzt von ihrem Rücktrittsrecht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) Gebrauch machen, sprich ihr investiertes Geld gegen die Herausgabe der "Vorteile" zurückerhalten. Das Rücktrittsrecht besteht laut Breiteneder unabhängig davon, ob die Werbekampagne ein Erfolg war oder nicht.

Die Kläger werfen Lyoness vor, die Prospektpflicht verletzt zu haben. "Bei den Beteiligungen an den Werbekampagnen handelt es sich um ein öffentliches Angebot, welches der Prospektpflicht unterliegt", so Breiteneder. "Es gab ein Factsheet, das aussah wie ein Factsheet bei einer klassischen Anleihe". Bei der "Werbekampagne Slowakei" beispielsweise habe der "Ausgabepreis" 200 Euro netto betragen, die "Stückelung" maximal 10.000 Stück und die "Laufzeit" 24 Monate. "Allein, weil es dafür keinen Kapitalmarktprospekt gibt, kann man als Verbraucher vom Vertrag zurücktreten", so Breiteneder zur APA. "Ob man geirrt hat, falsch beraten oder gar betrogen wurde, ist für diesen Anspruch unerheblich."

Lyoness weist die Vorwürfe zurück. "Die Anschuldigungen, Lyoness hätte im Zuge von Werbeaktivitäten die Kapitalmarktprospektpflicht verletzt, sind nicht haltbar und beruhen auf falschen Tatsachenannahmen", so Unternehmenssprecher Mathias Vorbach in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Bei den Marketingkampagnen aus den Jahren 2008 und 2009 habe es sich um eine "reine Werbeaktivität" gehandelt, Ziel sei es gewesen, "die Bekanntheit zu steigern und neue Kunden zu erschließen". "Die Maßnahmen unterliegen eindeutig keiner kapitalmarktrechtlichen Prospektpflicht", so Vorbach. Lyoness habe weder ein Gewinnversprechen gemacht noch "irgendeine Form der Unternehmensbeteiligungen" in Aussicht gestellt. Somit liege auch keine Rechtsverletzung vor.

"Pyramidenartig aufgebautes System"

Anwalt Breiteneder hat bereits im Sommer eine Klage gegen Lyoness in Graz eingebracht. Damals hatte er die Vertriebsstruktur von Lyoness als "pyramidenartig aufgebautes System" bezeichnet, deren Kapitalflüsse nicht offengelegt würden. Lyoness hatte auch diese Vorwürfe vehement zurückgewiesen und prompt mit einer Gegenklage gedroht.

Darüber hinaus ist Lyoness mit einer umfangreichen Strafanzeige konfrontiert, die der Kärntner Anwalt Gunter Huainigg bereits vor einigen Monaten im Namen eines ehemaligen Mitarbeiters bei der Grazer Staatsanwaltschaft eingebracht hat. Hauptvorwurf auch hier: Bei Lyoness handle es sich um ein illegales Gewinnerwartungssystem, also ein pyramidenartig aufgebautes Schneeballsystem. Welche Anklagebehörde dies klären muss, ist übrigens immer noch nicht klar. Seit Monaten wird die Klage zwischen Klagenfurt und Graz hin- und hergeschoben. Eigentlich hat die Oberstaatsanwaltschaft Graz die Klagenfurter Staatsanwaltschaft für zuständig erklärt, die dort damit befasste Staatsanwältin hat aber die Oberstaatsanwaltschaft um nochmalige Entscheidung ersucht.

Lyoness hatte auch die in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und betont, eine "klar nachvollziehbare" Einkaufsgemeinschaft zu betreiben. Die Funktionsweise von Lyoness lasse sich "ganz einfach erklären", so Unternehmenssprecher Vorbach im November auf eine entsprechende Frage der APA: Lyoness-Mitglieder partizipierten selbst am getätigten Einkauf und dem Einkauf eines Mitglieds, das von ihnen empfohlen wurde. Das Unternehmen hat auch darauf verwiesen, dass gegen den Mann, der die Strafanzeige eingebracht hatte, ein Strafverfahren laufe; ihm würden Malversationen bei einer Lyoness-Landesgesellschaft vorgeworfen.

Bis diese Vorwürfe auf strafrechtlicher Ebene geklärt sind, könnte es nach Meinung von Anwalt Breiteneder noch Jahre dauern, "bedenkt man die Verfahrensdauer in den Causen Meinl, Immofinanz etc." Er setzt daher auf Zivilklagen; die Vorwürfe in seiner neuen Klage dürften rascher zu klären sein, immerhin habe die zuständige Kontrollbank (OeKB) bereits schriftlich bestätigt, dass es keinen Lyoness-Kapitalmarktprospekt gegeben habe. Die erste Verhandlung (vorbereitende Tagsatzung) findet bereits am 13. März statt, sagte Elisabeth Prachner, Sprecherin des Bezirksgerichts für Handelssachen, der APA. Sie bestätigte auch, dass die Klage am 4. Dezember eingelangt ist. Beklagt ist die Lyoness Holding Europe AG mit Sitz in der Schweiz, wo Lyoness auch tätig ist.

Der Firma liegt die Klage laut Eigenangaben noch nicht vor. Sprecher Vorbach: "Das Unternehmen vermutet hinter der Klage die gleichen Personen, die bereits in den letzten Monaten den Versuch unternommen haben, mit unwahren Tatsachenbehauptungen dem Unternehmen Lyoness gezielt zu schaden."


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