Prozess: Patient in Salzburg an Fehlintubation gestorben
Der Intubationsschlauch wurde irrtümlich in die Speiseröhre eingeführt. Laut dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen wäre die Operation "ein Nullachtfünfzehn-Eingriff" gewesen.

Foto © Kleine Zeitung/Weichselbraun
Ein mutmaßlicher ärztlicher Behandlungsfehler mit tödlichen Folgen ist heute, Montag, am Nachmittag Thema eines Prozesses am Salzburger Landesgericht. Vor Gericht steht ein 47-jähriger Oberarzt eines Salzburger Spitals. Er soll am 20. November 2009 bei der Narkotisierung eines Patienten den Intubationsschlauch irrtümlich in die Speiseröhre statt in die Luftröhre eingeführt haben. Der 66-jährige Oberösterreicher, der sich am Knie operieren lassen wollte, ist einem Gutachten zufolge erstickt.
Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Laut dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen wäre die Operation "ein Nullachtfünfzehn-Eingriff" gewesen. Der Oberösterreicher aus dem Bezirk Braunau war gehbehindert, er trug eine Knieprothese. Wegen einer Infektion am Knie hatte er sich ins Krankenhaus begeben.











