Richter bleibt im Amt - trotz Kinderpornografie
Diese Verurteilung führt nicht zu Amtsverlust: Zu fünf Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 2250 Euro wurde - wie berichtet - ein Salzburger Jugendrichter verurteilt, weil er Kinderpornografie auf dem PC gespeichert hatte.

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"An Richter werden höhere Maßstäbe bezüglich Moral angelegt", bekräftigt Werner Zinkl, Chef der Richtervereinigung. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten aber wie für alle Beamten: Ein Amtsverlust ist bei einer Verurteilung erst ab einem Jahr bzw. sechs Monaten unbedingter Haft vorgesehen.
Das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz bezieht sich ausdrücklich auf diese Bestimmung und nennt weitere Gründe für die Auflösung des Dienstverhältnisses, etwa Verlust der Staatsbürgerschaft oder "Rechtskraft der Disziplinarstrafe der Dienstentlassung". Dem verurteilten Richter blüht noch das Verfahren vor der Disziplinarkommission, aber eine Entlassung ist so gut wie ausgeschlossen. Er ist einstweilen suspendiert. Im Urteil wurde er auch zu einer Therapie verpflichtet, um die "psychische Ausnahmesituation" und das Burn-out, die er zu seiner Verteidigung vorgebracht hat, zu behandeln.
"Richter sind weisungsfrei, unversetzbar und unabsetzbar", erklärt Richter-Vertreter Zinkl. Diese Stellung sei verfassungsrechtlich geschützt: "Da kommt man nicht drüber."
Beobachter des Falles rechnen allerdings damit, dass der Richter selbst um eine Versetzung weg von seiner alten Arbeitsstelle ansuchen könnte. "Ein weiteres Mittel ist die Geschäftsverteilung, die jeden 1. 1. neu vergeben wird." Jemand, der beispielsweise nur noch Rechtsmittel bearbeitet, wäre "weit genug weg von Menschen".











