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Zuletzt aktualisiert: 28.10.2011 um 10:49 UhrKommentare

"Kriminelle Scherze" auch zu Halloween verboten

"Brauchtum" macht Delikte nicht straffrei: Dazu gehören das Bewerfen von Fassaden und Autos mit Eiern, das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen, Steinwürfe gegen Fensterscheiben, Briefkästen in Brand setzen, Blumenbeete zertrampeln und Mülltonnen umkippen.

Foto © Majesticca - Fotolia.com

Sachbeschädigungen und Ruhestörung sind auch zu Halloween verboten. Als Monster oder Vampir verkleidet auf "Süßes oder Saures"-Streifzug zu gehen, bereitet vielen Kindern und Jugendlichen Freude. Doch die Polizei warnt: "Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt." Gleichzeitig sollen Kfz- und Hausbesitzer für die Gruselnacht am 31. Oktober Vorsichtsmaßnahmen setzen, empfahl das Bundeskriminalamt.

"Brauchtum" macht Delikte nicht straffrei. Dazu gehören das Bewerfen von Fassaden und Autos mit Eiern, das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen, Steinwürfe gegen Fensterscheiben, Briefkästen in Brand setzen, Blumenbeete zertrampeln und Mülltonnen umkippen. Verboten ist es selbstverständlich auch, Menschen an deren Haustür zu drohen, weil sie keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben, andere Kinder und Jugendliche zu bestehlen und generell viel Lärm zu machen.

Potenziellen Streichopfern rät das Bundeskriminalamt: Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf geschützten Abstellplätzen ab. Lassen Sie Gegenstände wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Gärten oder auf der Terrasse. Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen. Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten, eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern.

"Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen", so die Polizei. Zudem erfolgt ein Bericht ans Jugendamt. Erziehungsberechtigte sollten vor Halloween mit dem Nachwuchs ein klärendes Gespräch führen, den Kindern aufzeigen, dass manche "Streiche" gerichtlich strafbare Handlungen darstellen und den besten Weg für die Halloween-Tour erklären.


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