ÖAMTC will einheitliche Kfz-Mitführpflichten in EU

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Der ÖAMTC will eine Vereinheitlichung der Mitführpflichten für Fahrzeuge in der Europäischen Union durchsetzen. Derzeit herrscht ein regelrechter Wildwuchs an Bestimmungen. "Bei uns stapeln sich nach dem Sommer die Beschwerden von Mitgliedern wegen ungerechtfertigter Strafen", berichtete ÖAMTC-Generalsekretär Oliver Schmerold im EU-Parlament in Brüssel.
Fährt man einmal quer durch Europa müsste man - den gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Länder entsprechend - neben in Österreich geforderter Warnweste, Autoapotheke und Warndreieck eine Ansammlung an Gegenständen mitnehmen: Etwa eine 14 Zentimeter lange gekrümmte Schere mit abgerundeter Spitze und spezieller Beatmungsmaske (gefordert in Tschechien), ein Ersatzlampenset (Slowakei oder Slowenien), Feuerlöscher (z. B. Polen, Türkei), Ersatzreifen (Spanien, Bosnien-Herzegovina), Abschleppseil (Slowakei, Serbien), Schmutzfänger für hinten (Polen) und Frostentferner für hinten (Finnland).
Die vorherrschenden Bestimmungen sind zum Teil kurios: In Estland - mit der höchsten Erhebung von knapp über 300 Meter - ist im Fahrzeug die Mitnahme von zwei Plastik- oder Holzblöcken vorgeschrieben, die beim Parken ein Rollen des Kfz verhindern sollen. In Luxemburg benötigen Fußgänger eine Warnweste, wenn sie die Fahrbahn entlang gehen.
Wer im Ausland von Polizisten angehalten wird und die geforderten Gegenstände nicht vorweisen kann, hat mit teils ungerechtfertigten Strafen zu rechnen. Fehlt die Warnweste in Belgien, sind an Ort und Stelle 50 Euro zu berappen (im Strafverfahren bis 1.375), in Frankreich kostet das Vergehen 90 Euro. Die häufigsten Beschwerden gibt es nach Anhaltungen in Italien. Der ÖAMTC fordert verpflichtend ein europaweit einheitliches Verbandspaket, Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen und ein Warndreieck. "Wir wollen die Mitführpflichten auf das technische und rechtliche Minimum reduzieren", sagte Schmerold.









