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Zuletzt aktualisiert: 07.10.2011 um 12:14 UhrKommentare

Misshandelte Kinder: Mehr Rechte für Ärzte

Nicht einmal Ärzte haben Einblick auf "Vorgeschichte" verletzter Kinder. Unfallchirurgen fordern daher Kinder- und Gewaltschutzregister.

Foto © Sasha - Fotolia.com

Wenn der Fall eines schwerst misshandelten Kindes in Österreich bekannt wird, herrschen stets große Empörung und riesiger Medienwirbel. Doch nicht einmal jene Ärzte, die die ärmsten Opfer als Erste zu Gesicht bekommen - die Unfallchirurgen - haben die Chance einen auch noch so kurzen Blick auf eine mögliche "Vorgeschichte" der Leiden zu werfen: Es fehlt einfach ein Kinder- und Gewaltschutzregister.

"Wir sehen die verletzten Kinder als Erste in unseren Ambulanzen. Es handelt sich fast immer um familiäre Gewalt", betonte gestern der Wiener Unfallchirurg Richard Kdolsky im Rahmen der Jahrestagung der ÖGU (Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie) in Salzburg. "Die Begleitpersonen der Kinder sind nicht nur eventuell die Erziehungsberechtigten, sondern gleichzeitig oft auch die Täter. Sie wollen den Unfallhergang verschleiern." Der berühmte "Sturz aus dem Hochbett", wo es gar kein solches Bett gäbe, sei hier "klassisch".

"Wir haben die Forderung nach einem Gewaltschutzregister gestellt", erklärt der Unfallchirurg. "Da können wir nachschauen, ob das Kind, das angeblich aus dem Hochbett gefallen ist, in den letzten zwei Jahren nicht schon dreimal wegen Frakturen in Behandlung war. Aber wir haben dazu nur Lippenbekenntnisse gehört".

Spitals-Hopping und fehlende elektronische Vernetzung der einzelnen Krankenhäuser über Krankenhausträger und Bundesländergrenzen hinweg, mache die Abklärung von Verdachtsmomenten unmöglich. "Es hat sich in den letzten zwei Jahren nicht wahnsinnig viel getan. Sollte sich nicht ein gestandener Politiker mit mehr als einem Jahr 'Halbwertszeit' des Themas annehmen, wird sich nichts tun".

Den angekündigten Schritten bei einem spektakulären Fall vor zwei Jahren sei kaum mehr etwas gefolgt. Doch Kdolsky legt weiter nach: "Wir können als Unfallchirurgen auch keinen gerichtsmedizinischen Befund anfordern".


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