Flugzeugabsturz: Cessna-Pilot war im Drogenrausch
Beim fatalen Flugzeugzusammenstoß am 28. August in Zell am See waren erstmals in Österreich Drogen im Spiel bei einem Flugunfall.

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Möglicherweise ist die Ursache für den fatalen Flugzeugzusammenstoß am 28. August in Zell am See geklärt: Wie eine Untersuchung des Gerichtsmedizinischen Institutes in Salzburg ergeben hat, dürfte der Pilot der Cessna - eines der beiden beteiligten Flugzeuge - Haschisch oder Marihuana konsumiert haben. Es sei dies der erste Fall in Österreich, so der Toxikologe Thomas Keller: "Wir hatten schon viele Flugunfälle zu untersuchen und zu obduzieren, aber das hatten wir noch nie." Es habe sich um eine erhebliche Konzentration des Cannabis-Wirkstoffes THC im Blut des toten Piloten gehandelt: "Wir können sagen, er ist im Rausch geflogen."
Es war ein sehr schöner Sonntag, der 28. August. Von Norden näherte sich ein Motorsegler "Super Dimona" aus Bayern, von Westen ein Kleinflugzeug vom Typ "Cessna" aus Innsbruck mit einem Tiroler Piloten dem Flugplatz. Zwar wussten die Piloten aufgrund des Funkverkehrs voneinander, sahen sich aber nicht. Beide setzten zur Landung an und flogen dabei übereinander. Unglücklicherweise flog der Motorsegler - ein Tiefdecker - oberhalb der Cessna, die ein Hochdecker ist. In etwa 70 Meter Höhe kollidierten die Flugzeuge und stürzten auf eine Wiese ab. Drei Insassen waren sofort tot, ein Schwerverletzter starb noch in den Abendstunden.
Die Flugunfallstelle untersuchte die Wrackteile und kam zu dem Schluss, dass kein technisches Gebrechen vorlag.
Beeinträchtigungen unvermeidlich
Nach dem Obduktionsbefund in Salzburg wies der Toxikologe darauf hin, dass es nach Drogenkonsum zu einer stark verlängerten Reaktionszeit und zu einem gestörten Konzentrationsvermögen kommen kann. Geschwindigkeiten und Entfernungen können nicht richtig eingeschätzt werden. Allerdings könne er als Mediziner nicht sagen, ob dies die Ursache für den Unfall gewesen sei, das Ergebnis hänge auch von anderen Ermittlungen ab. Das Untersuchungsergebnis wurde an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.












